Kostenlose Beratung
+49 7930-2699
150.000
Kunden
Sicherer
Versand
Keine
Meldepflicht
Kettner Edelmetalle
Menü
06.09.2024
19:36 Uhr

Wirtschafts-Identifikationsnummer: Neue Pflicht für Unternehmen ab November 2024

Wirtschafts-Identifikationsnummer: Neue Pflicht für Unternehmen ab November 2024

Ab Herbst 2024 wird die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) für Unternehmen, Freiberufler und juristische Personen in Deutschland verpflichtend. Diese Maßnahme soll die Kommunikation zwischen wirtschaftlich Tätigen und den Finanzbehörden sowie zwischen den Behörden selbst vereinfachen. Ab dem 1. November 2024 erhalten alle wirtschaftlich tätigen Personen diese Nummer automatisch vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).

Warum die W-IdNr. eingeführt wird

Die Einführung der W-IdNr. zielt darauf ab, Unternehmen bei den Finanzbehörden eindeutig zu identifizieren. Dies soll nicht nur die Effizienz und Transparenz im deutschen Besteuerungsverfahren verbessern, sondern auch die Verwaltung vereinfachen. Langfristig könnte die W-IdNr. bestehende Identifikationsnummern wie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) ablösen.

Wer betroffen ist

Der Begriff „wirtschaftlich tätige Personen“ umfasst alle Anbieter von Waren oder Dienstleistungen. Dazu zählen nicht nur klassische Unternehmen und Gewerbetreibende, sondern auch Einzelpersonen, Freiberufler und gemeinnützige Organisationen, die ohne Gewinnerzielungsabsicht handeln. Auch Organisationen der öffentlichen Verwaltung oder solche, die soziale, kulturelle oder sportliche Dienste gegen Entgelt anbieten, fallen unter diese Regelung.

Vergabe der W-IdNr.

Die Vergabe der W-IdNr. erfolgt stufenweise und ohne Antragstellung. Unternehmen, die noch keine USt-IdNr. besitzen, werden elektronisch über ihr ELSTER-Benutzerkonto informiert. Betriebe mit einer bestehenden USt-IdNr. werden im Wege der öffentlichen Mitteilung benachrichtigt. Die W-IdNr. besteht aus den Buchstaben „DE“ und neun Ziffern, ergänzt durch ein fünfstelliges Unterscheidungsmerkmal.

Beispiel für eine W-IdNr.

Eine Wirtschafts-Identifikationsnummer könnte beispielsweise wie folgt aussehen: DE123456789-00001.

Durchblick im Steuerdschungel behalten

Laut Bundesfinanzministerium dient die W-IdNr. der eindeutigen Identifizierung von Unternehmen bei den Finanzbehörden und anderen staatlichen Stellen. Sie wird zunächst parallel zu bestehenden Identifikationsnummern verwendet. Langfristig soll sie jedoch die Verwaltung vereinfachen und bestehende Nummern ablösen.

Reaktionen und Ausblick

Der Deutsche Steuerberaterverband e. V. (DStV) begrüßt die Einführung der W-IdNr. und sieht darin eine Verbesserung der Effizienz und Transparenz im Besteuerungsverfahren. Mit der Vergabe der W-IdNr. rückt die Umsetzung des Once-Only-Prinzips näher, wonach Steuerpflichtige nur noch an einer Stelle Angaben machen oder Daten übermitteln müssen.

Die Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer ist ein Schritt in Richtung einer moderneren und effizienteren Verwaltung. Unternehmen und Freiberufler sollten sich frühzeitig auf die neue Regelung einstellen, um reibungslose Abläufe zu gewährleisten. Die Bundesregierung hat hier eine Maßnahme ergriffen, die zwar administrativen Aufwand bedeutet, aber langfristig zu einer Vereinfachung und Transparenz im Steuerwesen führen könnte.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“