Warum hält die EMA offengelegte Dokumente wie ein Staatsgeheimnis zurück?
Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) steht aktuell massiv in der Kritik, da sie offengelegte Dokumente zurückhält und sich weigert, diese der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dies steht im Widerspruch zur EU-Transparenzverordnung 1049/01, die vorschreibt, dass solche Dokumente in einer Datenbank veröffentlicht werden müssen. Trotz wiederholter Anfragen und sogar einer Rüge des EU-Ombudsmanns bleibt die EMA bei ihrer intransparenten Haltung.
Die Blockadehaltung der EMA
Besonders auffällig wird dieses Problem durch die Initiative PSUR4doctors. Hierbei haben 130 Ärzte essentielle Pharmakovigilanz-Daten zu den Covid-Impfstoffen angefordert und wurden monatelang hingehalten, obwohl die Dokumente bereits offengelegt waren. Auf die Frage, welche Dokumente sogenannte „Wiederveröffentlichungen“ seien, blieb die EMA trotz Intervention des EU-Ombudsmanns ebenfalls eine Antwort schuldig.
Verletzung der Transparenzverordnung
Nach der Rechtsprechung der Europäischen Gerichte müssen ausgehändigte EU-Dokumente für die gesamte Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden und dürfen nicht durch langwierige Prüfungen auf Drittrechte verzögert werden. Diese Dokumente sollen innerhalb von 14 Tagen offengelegt werden. Doch die EMA scheint diese Vorschriften systematisch zu verletzen, indem sie Dokumente schwärzt und die Fristen durch überlange Wartezeiten überschreitet.
Ein Vergleich mit der Europäischen Kommission
Im Gegensatz zur EMA hat die Europäische Kommission nach einer Rüge des Europäischen Ombudsmanns eine Datenbank mit herausgegebenen Dokumenten erstellt und ihr Verwaltungshandeln diesbezüglich verbessert. Dies wirft die Frage auf, warum die EMA Informationen über herausgegebene Dokumente wie ein Staatsgeheimnis behandelt.
Erfolg durch beharrliche Anfragen
Eine explizite Anfrage der Agentur für Globale Gesundheitsverantwortung brachte schließlich Erfolg gegen die Geheimhaltungspolitik der EMA. Die EU-Behörde wurde gezwungen, Informationen über Offenlegungen von 2020 bis März 2024 bekanntzugeben. Die von der EMA übermittelte Liste offenbart, dass weniger Anfragen von besorgten EU-Bürgern bezüglich der Covid-Impfstoffe ergingen, als von der EMA behauptet wurde.
Die Rolle der Bevölkerung
Es ist nun an der Bevölkerung, die EMA erneut zu zwingen, die offengelegten Dokumente gemäß der Liste im Internet zur Verfügung zu stellen. Jeder EU-Bürger darf bis zu zwei Dokumente auf dieser Liste formlos durch ein Online-Formular beantragen. Im Interesse der Arzneimittelsicherheit muss die EMA in ihrer Geheimhaltungspolitik gestoppt und ihr Verwaltungshandeln stärker kontrolliert werden.
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