Verfassungsgericht Thüringen: Corona-Ausgangssperren waren verfassungswidrig
Das Thüringer Verfassungsgericht hat die nächtlichen Ausgangssperren für Ungeimpfte während der Corona-Pandemie für verfassungswidrig erklärt. Diese Entscheidung stellt einen bedeutenden Sieg für die Grundrechte dar und wirft ein kritisches Licht auf die damalige Politik der Landesregierung.
Rechtswidrige Einschränkung der Bewegungsfreiheit
Die Richter in Weimar folgten einem Antrag der AfD-Fraktion im Landtag, die gegen die Verlängerung der Ausgangssperren geklagt hatte. Die umstrittene Verordnung sah vor, dass nicht-geimpfte und nicht-genesene Personen ab 22:00 Uhr ihre Wohnungen nicht mehr verlassen durften. Diese Maßnahme wurde von Anfang an stark kritisiert und erfüllte laut den Richtern keinen relevanten epidemiologischen Zweck.
Verstoß gegen Grundrechte
Das Gericht stellte fest, dass die Ausgangssperren das Grundrecht auf Bewegungsfreiheit verletzten. Besonders problematisch sei gewesen, dass der Bundesgesetzgeber zu diesem Zeitpunkt bereits entschieden hatte, dass solche Ausgangsbeschränkungen grundsätzlich nicht mehr zulässig sein sollten. Die Thüringer Staatsregierung habe somit einen besonders engen Rechtfertigungsmaßstab nicht erfüllt.
Politische Konsequenzen und Kritik
Die Entscheidung des Verfassungsgerichts bezieht sich auf den Zeitraum vom 21. Januar bis 6. Februar 2022 und nicht auf die gesamte Zeit der Corona-Pandemie. Dennoch wirft sie ein Schlaglicht auf die politischen Entscheidungen der Landesregierung und deren Umgang mit den Grundrechten der Bürger.
Die AfD-Landtagsfraktion hatte zuvor einen Normenkontrollantrag gegen die entsprechende Landesverordnung gestellt. Mit diesem Instrument können Fraktionen des Landtages Landesgesetze richterlich prüfen lassen. Diese Entscheidung könnte nun als Präzedenzfall dienen und weitere rechtliche Schritte nach sich ziehen.
Reaktionen der Bürger
Die Reaktionen auf das Urteil sind gemischt. Während einige Bürger die Entscheidung begrüßen und als längst überfällig ansehen, fordern andere nun Konsequenzen für die Verantwortlichen. In den sozialen Medien und Kommentarspalten wird lebhaft diskutiert, ob und wie die Landesregierung für ihre Maßnahmen zur Rechenschaft gezogen werden sollte.
"Die Verantwortlichen in der Landesregierung und den zuständigen Behörden müssen ihre Posten räumen, ihre Pensionen gekürzt und es werden Haftstrafen für die Verfassungsbrecher erlassen. Nein, was nur Spaß. Es gibt keine Konsequenzen. Sie werden beim nächsten Mal genauso handeln." – Thomas, Leserkommentar
Ausblick und Forderungen
Viele Bürger fordern nun, dass diejenigen, die durch die Ausgangssperren einen Schaden erlitten haben, die Landesregierung auf Schadensersatz verklagen sollten. Strafanträge wegen Freiheitsberaubung stehen ebenfalls im Raum. Die politische Landschaft in Thüringen könnte durch dieses Urteil nachhaltig beeinflusst werden, insbesondere im Hinblick auf die bevorstehenden Wahlen.
Es bleibt abzuwarten, ob und welche politischen Konsequenzen dieses Urteil nach sich ziehen wird. Eines jedoch ist klar: Die Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichts stellt einen wichtigen Schritt zur Wahrung der Grundrechte dar und könnte als Weckruf für politische Akteure dienen, die in Zukunft vorsichtiger mit den Rechten der Bürger umgehen sollten.
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