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25.01.2024
12:55 Uhr

Steuerschlupfloch geschlossen: Bundesfinanzhof entscheidet gegen Steuervorteil durch Schwiegermutter-Bewohnung

Steuerschlupfloch geschlossen: Bundesfinanzhof entscheidet gegen Steuervorteil durch Schwiegermutter-Bewohnung

Der Versuch, durch die zwischenzeitliche Bewohnung einer Eigentumswohnung durch die Schwiegermutter Steuern zu sparen, ist gescheitert. Dies bestätigte der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil, welches für Eigentümer von Immobilien weitreichende Konsequenzen haben könnte.

Keine Steuervorteile durch familiäre Zwischennutzung

Ein Ehepaar aus Nordrhein-Westfalen hatte gehofft, durch ein vermeintliches Schlupfloch im Steuerrecht, einen finanziellen Vorteil zu erlangen. Sie hatten ihre Eigentumswohnung, die sie im Jahr 2009 für 177.000 Euro erworben hatten, nach dem Tod der dort wohnhaften Schwiegermutter für 220.000 Euro verkauft. Die Spekulationsfrist von zehn Jahren war zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgelaufen, weshalb das Finanzamt auf den Gewinn Einkommensteuer erhob. Das Ehepaar argumentierte, dass die Wohnung durch die Schwiegermutter "selbst genutzt" wurde und somit von der Steuer befreit sein sollte - ein Argument, das weder das Finanzgericht Düsseldorf noch der Bundesfinanzhof gelten ließen.

Urteil mit Signalwirkung

Die Entscheidung des IX. Senats des Bundesfinanzhofs (Az. IX R 13/23, IX R 10/22 und IX R 14/22) setzt ein klares Signal an alle Immobilienbesitzer, die auf ähnliche Weise Steuern sparen wollten. Die Nutzung einer Immobilie zu eigenen Wohnzwecken im Sinne des Befreiungstatbestands des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes liegt nicht vor, wenn die Nutzungsüberlassung an die Schwiegermutter des Steuerpflichtigen erfolgt. Diese Entscheidung verdeutlicht die Notwendigkeit, sich gründlich mit den steuerrechtlichen Rahmenbedingungen auseinanderzusetzen, bevor man auf vermeintliche Steuervorteile baut.

Steuerliche Sonderregelung für Kinder bleibt bestehen

Interessanterweise bleibt die steuerliche Sonderregelung für Kinder bestehen. Wenn Eltern eine Immobilie unentgeltlich an ein Kind überlassen und für dieses noch Kindergeld bezogen wird, gilt dies steuerrechtlich als Nutzung zu eigenen Wohnzwecken. Dies reflektiert die unterhaltsrechtliche Verpflichtung der Eltern, für die Unterbringung des Kindes zu sorgen.

Kritische Betrachtung der aktuellen Steuerpolitik

Das Urteil fällt in eine Zeit, in der die deutsche Steuerpolitik ohnehin in der Kritik steht. Die Bürger sehen sich mit einer Vielzahl von Steuerbelastungen konfrontiert, während gleichzeitig die Wohnungspreise steigen und die Verfügbarkeit von bezahlbarem Wohnraum abnimmt. Es scheint, als ob die Steuerlast immer mehr auf den Schultern der Mittelschicht liegt, während effektive Maßnahmen zur Entlastung auf sich warten lassen.

Fazit: Keine Umwege bei der Steuerplanung

Das Urteil des Bundesfinanzhofs zeigt deutlich, dass es keine Abkürzungen gibt, wenn es um die Steuerplanung geht. Die Eigentümer müssen sich an die klaren Vorgaben des Gesetzgebers halten und können nicht auf unkonventionelle Methoden setzen, um Steuervorteile zu erzielen. Dieser Fall dient als Mahnung, dass die Grundprinzipien der Steuerehrlichkeit und -gerechtigkeit nicht umgangen werden sollten.

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