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20.10.2023
07:00 Uhr

Smartmeter: Ein weiterer Schritt zur Totalüberwachung der Bürger?

Im Zuge der fortschreitenden Überwachung der Bürger rücken auch deren Heizverhalten und Energieverbrauch mehr und mehr in den Fokus. In Deutschland wurde jüngst das massiv umstrittene Gesetz zur „Wärmeplanung“ beschlossen, gleichzeitig wird in immer mehr Ländern der Einbau sogenannter Smartmeter vorangetrieben, die umfassende Überwachungsmöglichkeiten des Stromverbrauchs bieten. Doch stellt sich die Frage: Können die Bürger sich gegen den Einbau wehren?

Smartmeter: Totalüberwachung über Stromanbieter?

Der verpflichtende Einbau von Smartmetern als Ersatz für alte mechanische Strom-Messgeräte sorgt für Diskussionen. Hauptkritikpunkte: Sie dokumentieren das tägliche Verhalten der Bewohner und bieten damit Möglichkeiten zur Überwachung. Außerdem verbreiten sie Elektrosmog, sind somit also möglicherweise gesundheitsgefährdend.

Gesundheitsgefahr wird heruntergespielt

Behörden, Stromanbieter und Netzbetreiber versuchen, die Gefahren herunterzuspielen. Etwa, dass Smartmeter „keine gesundheitlichen Probleme durch Elektrosmog auslösen“ und die „Grenzwerte in Bezug auf Gesundheitsschutz strenger als die WHO-Richtlinien“ seien. Hier hakt der Naturwissenschaftler und Elektrotechniker Dipl.-Ing. Dr. Martin Steiner ein: „Es ist doch offensichtlich, dass manche Menschen außerordentlich elektrosensitiv sind und hier Beschwerden haben“. Die Festlegung der Grenzwerte sei außerdem willkürlich: „Solche Daten werden nach nicht nachvollziehbaren Kriterien von irgendwelchen Beamten bestimmt.“ Eine Betroffene erzählt dazu ihren Fall im Studio. Ihr Widerspruch, den sie aus gesundheitlichen Gründen erhob, wurde einfach ignoriert.

Rechtliche Lage schwierig

Rechtsanwalt Dr. Georg Prchlik beleuchtet zum Grundverständnis das Spannungsfeld der Anbieter zwischen Verpflichtung der Stromversorgung und der Bereitstellung elektronischer Zählgeräte, „die den tatsächlichen Energieverbrauch des Endkunden genau widerspiegeln und Informationen über die tatsächliche Nutzungszeit bereitstellen“. Rechtlich wehren können sich die Kunden wegen der Gesetzeslage kaum, sagt Dr. Prchlik. „Den Einbau muss man letztlich dulden, kann aber verlangen, dass einige Funktionen des Smartmeter deaktiviert werden.“ Konkret solche, die alle 15 Minuten Daten an den Energiebetreiber senden. Dann würden nur einmal pro Tag Daten geschickt.

Ziviler Ungehorsam oder Musterprozess

„Was also tun“, fragt Moderatorin Sabine Petzl die beiden Fachleute. Dr. Prchlik erwägt die Idee von „zivilem Ungehorsam“, und zwar so, dass etwa 60 Prozent der Kunden auf den rechtlich möglichen Abschaltfunktionen beharren, so dass die Energieunternehmen dadurch keine verwertbaren „Überwachungsdaten“ mehr generieren und somit auch keine Benutzerprofile erstellen können. Dr. Steiner weist darauf hin, dass man danach trachten müsste, energieautark zu werden, damit man nicht mehr auf derartige Geräte angewiesen sei. Und grundsätzlich wäre es spannend, einen Musterprozess zu führen.

Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation rund um die Smartmeter weiterentwickelt. Eines ist jedoch klar: Die Bürger müssen wachsam bleiben und ihre Rechte verteidigen, um nicht in eine Totalüberwachung durch den Staat abzurutschen.

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