
Rückschlag für Nord Stream 2: EU-Gericht bestätigt strenge Regulierung der Pipeline
In einem wegweisenden Urteil hat das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union die Position der EU-Kommission im Streit um die Regulierung der Ostseepipeline Nord Stream 2 bestätigt. Die Betreibergesellschaft Nord Stream 2 AG, eine Tochter des russischen Energieriesen Gazprom, unterlag mit ihrer Klage gegen die verschärften EU-Vorschriften.
Weitreichende Konsequenzen der EU-Gasrichtlinie
Die speziell mit Blick auf Nord Stream 2 erlassene Gasrichtlinie sieht vor, dass die Pipeline denselben strengen Regeln unterliegt wie Gasfernleitungen innerhalb der Europäischen Union. Dies bedeutet konkret, dass die Pipeline für Drittanbieter geöffnet werden muss - ein klarer Einschnitt in das ursprünglich geplante Geschäftsmodell.
Die Entscheidung des EU-Gerichts könnte als weiterer Sargnagel für das ohnehin schon totgeglaubte Pipeline-Projekt gesehen werden. Mehr Informationen zur Sabotage der Pipeline finden Sie in unserem ausführlichen Wissensbeitrag zur Nord Stream Sabotage.
Vertrauensschutz-Argument abgewiesen
Das Gericht wies in seiner Urteilsbegründung das Argument des Vertrauensschutzes zurück. Die Regeländerungen seien bereits lange im Vorfeld diskutiert worden und damit für die Betreibergesellschaft absehbar gewesen. Auch der Einwand, die Regeln würden einen wirtschaftlichen Betrieb der Leitung unmöglich machen, fand bei den Richtern kein Gehör.
Chronologie eines gescheiterten Großprojekts
- September 2021: Fertigstellung der Pipeline
- Februar 2022: Aussetzung des Genehmigungsverfahrens durch die Bundesregierung
- September 2022: Beschädigung durch Explosionen
Politische Dimension des Urteils
Die Entscheidung des EU-Gerichts reiht sich ein in eine Serie von Rückschlägen für das umstrittene Pipeline-Projekt. Was einst als Prestigeprojekt deutsch-russischer Energiezusammenarbeit geplant war, entwickelte sich zunehmend zum Symbol einer verfehlten Energiepolitik der damaligen Bundesregierung unter Angela Merkel.
Die jahrelange Abhängigkeit Deutschlands von günstigem russischem Gas hat sich spätestens seit dem Ausbruch des Ukraine-Krieges als schwerwiegender strategischer Fehler erwiesen. Die massiven Warnungen der USA, der Ukraine und osteuropäischer EU-Partner wurden dabei systematisch ignoriert - ein Versäumnis, das die deutsche Wirtschaft und Verbraucher nun teuer zu stehen kommt.
Gegen das Urteil kann die Nord Stream 2 AG noch Rechtsmittel zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) einlegen. Angesichts der aktuellen geopolitischen Lage und der bereits erfolgten Beschädigung der Pipeline erscheint dies jedoch als rein akademische Übung.

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