Nach Aufhebung des Compact-Verbots: LKA gibt beschlagnahmte Gegenstände zurück
Die Entscheidung der Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), das rechtsextreme Magazin Compact zu verbieten, hat in den letzten Wochen für erhebliche Kontroversen gesorgt. Mitte Juli wurden im Zuge dieses Verbots bundesweit Razzien durchgeführt, bei denen zahlreiche Gegenstände beschlagnahmt wurden. Darunter befanden sich auch Datenträger, Bargeld, zwei Pkw und Goldmünzen, die bei einer Durchsuchung in Gießen sichergestellt wurden.
Gericht hebt Verbot auf
Rund einen Monat nach den Razzien gab das Bundesverwaltungsgericht einem Eilantrag von Compact-Gründer Jürgen Elsässer statt. Dies bedeutet, dass das Magazin und weitere Medienprodukte bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache wieder verbreitet werden dürfen. Gleichzeitig wurde angeordnet, dass die beschlagnahmten Gegenstände an die Eigentümer zurückgegeben werden müssen.
Rechtliche Voraussetzungen entfallen
Das Landeskriminalamt Hessen bestätigte auf Anfrage, dass die beschlagnahmten Gegenstände, die bei der Hausdurchsuchung im Gießener Ostviertel am 16. Juli mitgenommen wurden, nun zurückgegeben werden. LKA-Sprecherin Elionor Weber erklärte: „Aufgrund der Aufhebung des Verbots der Vereinigung Compact-Magazin GmbH sind die rechtlichen Voraussetzungen für die in diesem Zusammenhang sichergestellten/beschlagnahmten Gegenstände nicht mehr gegeben. Das Hessische Landeskriminalamt avisiert daher die schnellstmögliche Herausgabe aller im Zusammenhang stehender Asservate an die Verantwortlichen.“
Hintergründe der Durchsuchung
Bei der Durchsuchung in Gießen wurden unter anderem zahlreiche Speichermedien, Bargeld, Sammlermünzen, zwei Fahrzeuge sowie Flugblätter und Magazine gefunden und beschlagnahmt. Laut dem Nachrichtenmagazin Der Spiegel befanden sich darunter auch Goldmünzen, die in einem Tresor eingeschlossen waren. Diese Gegenstände sollen nun ebenfalls zurückgegeben werden.
Politische Brisanz
Für politischen Gesprächsstoff sorgt vor allem die Tatsache, dass Dr. Stephanie Elsässer, die Ehefrau des Compact-Gründers, früher Mitglied der Gießener CDU war. Sie engagierte sich im Ortsverein Gießen-Ost und der Frauen-Union im Kreis Gießen. Im Zuge der Flüchtlingskrise 2015 kam es jedoch zu Kontroversen, woraufhin sie 2017 zur AfD übertrat und 2018 als Ersatzkandidatin bei der Landtagswahl im Gießener Wahlkreis 18 antrat.
Kritik an Faesers Vorgehen
Das Vorgehen von Innenministerin Nancy Faeser wurde scharf kritisiert. Der Deutsche Journalistenverband sprach von einem „politischen Schnellschuss“ und begrüßte die Eilentscheidung des Gerichts als „klares Bekenntnis zum Grundrecht auf Pressefreiheit“. Politisch wird Faesers Vorgehen als ungeschickt eingestuft, insbesondere mit Blick auf die bevorstehenden Wahlen in drei ostdeutschen Bundesländern.
Ob das Publikationsverbot verhältnismäßig ist, wird nun das Bundesverwaltungsgericht im Hauptsacheverfahren prüfen. Auch wenn man aus Compact „eine kämpferisch-aggressive Haltung“ gegenüber Prinzipien des Grundgesetzes herauslesen könne, seien weite Teile der Texte „mit Blick auf die Presse- und Meinungsfreiheit nicht zu beanstanden“, begründete das Gericht seine Eilentscheidung.
Die Rückgabe der beschlagnahmten Gegenstände markiert somit einen wichtigen Schritt in der Debatte um Pressefreiheit und politische Maßnahmen in Deutschland. Es bleibt abzuwarten, wie sich das Hauptsacheverfahren entwickeln wird und welche Konsequenzen dies für die beteiligten Akteure haben wird.
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