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13.04.2025
09:24 Uhr

Merz lässt Kritiker mit voller Härte des Gesetzes verfolgen - Hausdurchsuchungen wegen Social Media Posts

Der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz zeigt einmal mehr, dass er bei Kritik an seiner Person keinerlei Gnade kennt. Ein aktueller Fall aus der Schweiz verdeutlicht seine kompromisslose Haltung: Ein 60-jähriger Bürger aus dem Kanton Glarus wurde nach einer Anzeige von Merz zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Sein Vergehen: Er hatte Merz in einem Social-Media-Beitrag als "Nazi" bezeichnet.

Mit juristischer Keule gegen Kritiker

Die Glarner Staatsanwaltschaft folgte in ihrer Argumentation der Sichtweise des CDU-Politikers und befand, der Schweizer Bürger hätte eine Ehrverletzung zumindest billigend in Kauf genommen. Das Urteil: Eine bedingte Geldstrafe von zehn Tagessätzen plus Bußgeld in Höhe von 500 Franken. Zusätzlich muss der Verurteilte die Verfahrenskosten von 650 Franken tragen.

Hausdurchsuchungen wegen Social Media Äußerungen

Besonders brisant: Dies ist bei weitem kein Einzelfall. Merz' juristische Feldzüge gegen kritische Stimmen in sozialen Medien häufen sich in besorgniserregender Weise. In mehreren dokumentierten Fällen kam es sogar zu Hausdurchsuchungen bei Bürgern, die sich kritisch über den Politiker geäußert hatten. So wurde beispielsweise die Wohnung einer Rollstuhlfahrerin durchsucht, nachdem sie einen kritischen Kommentar auf der Plattform X (ehemals Twitter) gepostet hatte.

Unverhältnismäßige Reaktionen eines mächtigen Politikers?

Besonders fragwürdig erscheint ein Fall aus Stuttgart, bei dem nach der Bezeichnung "drecks Suffkopf" Smartphone und Laptop des Beschuldigten beschlagnahmt wurden. Das Landgericht Stuttgart erklärte die Durchsuchung später für rechtswidrig - ein deutliches Signal, dass Merz' Vorgehen möglicherweise über das Ziel hinausschießt.

Kritische Stimmen werden lauter

Rechtsanwalt Jannik Rienhoff, der mehrere Betroffene vertritt, kritisiert das aggressive Vorgehen des CDU-Politikers scharf. Er betont, dass es sich bei den meisten Fällen um Nichtigkeiten handle, bei denen man von einem Politiker in Merz' Position mehr Souveränität erwarten könnte. Die Frage drängt sich auf: Ist es eines führenden Politikers würdig, mit derartiger Härte gegen Bürger vorzugehen?

Während Merz' Büro bestätigt, dass Beleidigungen gegen seine Person konsequent strafrechtlich verfolgt werden, und betont, dass eventuelle Geldstrafen oder Schadenersatzzahlungen sozialen Projekten im Hochsauerlandkreis zugutekommen, bleibt ein fader Beigeschmack. In Zeiten wachsender Politikverdrossenheit und sinkendem Vertrauen in politische Institutionen erscheint es fragwürdig, mit juristischer Härte gegen - zweifellos unangemessene - Äußerungen in sozialen Medien vorzugehen.

Diese Entwicklung wirft ein bezeichnendes Licht auf den Zustand unserer politischen Kultur: Statt den Dialog zu suchen und Kritik - auch wenn sie unsachlich vorgetragen wird - als Chance zur Auseinandersetzung zu begreifen, wird der Rechtsweg als Mittel der Einschüchterung genutzt. Eine Strategie, die möglicherweise mehr schadet als nutzt - sowohl dem demokratischen Diskurs als auch dem Ansehen der Politik im Allgemeinen.

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