Machtzuwachs: EU knüpft Auszahlung von Geldern an konkrete Bedingungen
Die Europäische Union plant eine weitreichende Reform des Haushalts, die weitreichende Konsequenzen für die Mitgliedsstaaten haben könnte. Künftig sollen EU-Gelder nur noch unter strengen Auflagen ausgezahlt werden, was der Union eine deutlich stärkere Kontrolle über die Mittelverwendung einräumen würde.
Umstrukturierung des EU-Haushalts
Nach Informationen der FAZ plant die EU eine umfassende Neuordnung des Haushalts. Eine interne Präsentation, die dem Medium vorliegt, zeigt, dass es zukünftig nur noch vier Hauptbudgetposten geben soll: den regulären Haushaltsposten, den Fonds für Wettbewerbsfähigkeit, den Außenpolitikposten und den Posten für Verwaltungskosten. Diese Umstrukturierung soll die bisherigen umfangreichen Budgetposten, wie Agrarsubventionen und die Förderung strukturschwacher Regionen, in den allgemeinen Haushaltsposten integrieren.
Mehr Kontrolle und Vereinfachung
Das Ziel dieser Reform ist es, den Haushalt zu vereinfachen und gleichzeitig mehr Kontrolle über die Verwendung der Fördergelder zu erhalten. Die EU-Kommission plant, die Auszahlung von Geldern an die Erfüllung spezifischer nationaler Pläne zu knüpfen. Diese Pläne müssen im Voraus mit der Kommission abgestimmt und konkrete Ziele und Reformen festgelegt werden. Nur wenn diese Vorgaben umgesetzt werden, erfolgt die finanzielle Unterstützung.
Flexibilität für Mitgliedsstaaten
Den Mitgliedsländern wird damit grundsätzlich mehr Flexibilität bei der Verwendung ihrer zugewiesenen Mittel eingeräumt. Gelder könnten gezielter nach nationalen Prioritäten eingesetzt werden. Für die EU selbst würde sich der Prozess der Haushaltsverhandlungen vereinfachen. Anstelle der bisher 530 verschiedenen Pläne müssten nur noch 27 nationale Pläne – einer pro Mitgliedsstaat – verhandelt und verwaltet werden.
Erweiterte Steuerungsmöglichkeiten
Die EU könnte durch diese Reform größere Steuerungsmöglichkeiten in die Hand bekommen. Die Auszahlung von Mitteln wäre erstmals direkt an die Erfüllung spezifischer Pläne gekoppelt. Nach der Auszahlung hätte die EU jedoch keine Aufsicht mehr über die konkrete Verwendung dieser Mittel durch die Mitgliedstaaten. Möglich wäre gegebenenfalls nur noch die nachträgliche Sanktionierung der Mitgliedsstaaten.
Kritik und Risiken
Dieses Prinzip, das bereits beim EU-Corona-Fonds Anwendung fand, wurde vom Europäischen Rechnungshof wiederholt beanstandet. Der Rechnungshof warnte, dass bei einer Vorabfinanzierung von Projekten anstelle einer nachträglichen Kostenerstattung das Risiko von Fehlallokationen und ineffizientem Mitteleinsatz zunehmen könnte.
Die geplante Reform könnte somit sowohl Chancen als auch Risiken bergen. Während die EU eine stärkere Kontrolle und Vereinfachung des Haushalts anstrebt, bleibt abzuwarten, wie die Mitgliedsstaaten auf diese neuen Bedingungen reagieren und ob die Umsetzung der nationalen Pläne tatsächlich zu den gewünschten Ergebnissen führt.
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