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06.10.2023
19:54 Uhr

Kurz vor Hessen-Wahl: Union klagt gegen Innenministerin Faeser

Unionsfraktionschef Friedrich Merz hat eine Klage gegen das Bundesinnenministerium und dessen Leitung, Nancy Faeser (SPD), beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Dies ist ein Schritt, der die politische Landschaft kurz vor der anstehenden Hessen-Wahl in Aufruhr versetzt. Die Klage richtet sich gegen die Weigerung des Innenministeriums, Fragen der Unions-Abgeordneten zu beantworten.

Uneinsichtigkeit der Innenministerin

Die Unionsfraktion hatte in einer sogenannten Kleinen Anfrage Fragen zur "Qualität der Gesetzgebungsverfahren der Bundesregierung" gestellt. Sie wollten unter anderem wissen, bei welchen Gesetzen die Bundesregierung interne Fristen und Verfahren nicht eingehalten hat. Trotz ausreichender Frist blieben diese Fragen unbeantwortet.

„Die Weigerung der Bundesregierung, die mit der Kleinen Anfrage zu Gesetzgebungsverfahren der Bundesregierung erbetenen Informationen mitzuteilen, verletzt die Antragstellerin unter mehreren Gesichtspunkten in ihrem parlamentarischen Informationsrecht aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz.“

Die Klage: Ein Ausdruck des Unmuts

Die Union sieht in der Weigerung der Bundesregierung, Informationen zu liefern, eine Verletzung ihres parlamentarischen Informationsrechts. Thorsten Frei, erster parlamentarischer Geschäftsführer der Unionsfraktion, bezeichnete die Weigerung der Innenministerin als "mangelnden Respekt gegenüber den Bürgern und dem Parlament".

Die Begründung des Innenministeriums für die Nichtbeantwortung der Fragen ist, dass die Beantwortung einen "zumutbaren Aufwand" darstellen würde, da für 314 Gesetzesvorhaben "alle betreffenden Aktenbestandteile herausgesucht und gesichtet werden" müssten. Dies würde in allen Ressorts und Arbeitseinheiten der Bundesregierung erforderlich sein.

Wie wird das Bundesverfassungsgericht entscheiden?

Es bleibt abzuwarten, ob das Bundesverfassungsgericht die Klage zulässt. Die Richter selbst treffen diese Entscheidung. Die Chancen, dass es zumindest zu einer Verhandlung kommt, stehen allerdings nicht schlecht. Schon im Juli hatte ein Eilantrag des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Ampel Erfolg. Er verhinderte, dass der Bundestag den sogenannten Heiz-Hammer von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) noch vor der Sommerpause beschließen konnte.

Die Union sieht in den aktuellen Vorgängen eine Missachtung des Parlaments und der Bürger. Unionsfraktionschef Friedrich Merz bezeichnete die Situation als eine "Missachtung des Parlaments", "wie es sie in dieser Dimension in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland noch nicht gegeben hat".

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts könnte weitreichende politische Folgen haben und die politische Landschaft kurz vor der Hessen-Wahl erheblich beeinflussen.

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