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25.12.2024
15:20 Uhr

Innenministerium greift nach Strohhalmen: Neue Beweismittel im umstrittenen Compact-Verbot

Innenministerium greift nach Strohhalmen: Neue Beweismittel im umstrittenen Compact-Verbot

In einem bemerkenswerten Schachzug, der die Grenzen des Rechtsstaats auszuloten scheint, hat das von Nancy Faeser geführte Bundesinnenministerium neue Beweismittel im Verbotsverfahren gegen das Compact-Magazin vorgelegt. Was dabei besonders pikant erscheint: Die Beweise stammen ausgerechnet aus einer Razzia, deren rechtliche Grundlage - das Vereinsverbot - vom Bundesverwaltungsgericht bereits vorläufig aufgehoben wurde.

Fragwürdige Methoden im Namen der Demokratie

Die Vorgehensweise des Innenministeriums wirft ernsthafte Fragen zur Rechtsstaatlichkeit auf. Während über 300 Polizeibeamte im Sommer Büromöbel, Akten und Speichermedien beschlagnahmten, scheint das Ministerium nun genau diese - unter zweifelhaften Umständen erlangten - Materialien für das weitere Verfahren nutzen zu wollen. Ein Sprecher des Ministeriums bestätigte die Verwendung der beschlagnahmten Beweismittel, ohne jedoch nähere Details preiszugeben.

Pressefreiheit unter Beschuss

Der ursprüngliche Verbotsbeschluss, der über das Vereinsrecht durchgesetzt wurde, stieß auf massive Kritik. Experten sahen darin einen geschickten Versuch, die verfassungsrechtlich geschützte Pressefreiheit zu umgehen. Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig teilte diese Bedenken offenbar und setzte das Verbot vorläufig aus - ein deutlicher Rückschlag für Faesers Ministerium.

Die Verwendung von Beweismitteln aus einer rechtlich fragwürdigen Razzia erscheint wie ein verzweifelter Versuch, das eigene Vorgehen nachträglich zu legitimieren.

Zeitplan und Ausblick

Das Hauptverfahren, ursprünglich für Februar 2025 angesetzt, wurde nun auf Juni 2025 verschoben. Offiziell werden Baumaßnahmen als Grund genannt - ein Detail, das angesichts der politischen Brisanz des Falls fast schon nebensächlich erscheint. Das Bundesverwaltungsgericht wird in erster und letzter Instanz über das Schicksal des Magazins entscheiden.

Besonders bemerkenswert ist die Tatsache, dass das Gericht zwar einzelne Publikationen des Magazins als menschenwürdeverletzend einstufte, jedoch Zweifel an der Verhältnismäßigkeit eines kompletten Verbots äußerte. Diese differenzierte Betrachtung steht in auffallendem Kontrast zur kompromisslosen Linie des Innenministeriums.

Ein gefährlicher Präzedenzfall?

Die Vorgehensweise des Innenministeriums könnte einen bedenklichen Präzedenzfall schaffen. Wenn Beweismittel aus rechtlich fragwürdigen Maßnahmen weiterverwendet werden dürfen, stellt sich die Frage, welche Grenzen staatlichem Handeln noch gesetzt sind. Die kommenden Monate werden zeigen, ob das Bundesverwaltungsgericht dieser Entwicklung Einhalt gebietet oder ob ein neues Kapitel im Umgang mit missliebigen Publikationen aufgeschlagen wird.

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