Kostenlose Beratung
+49 7930-2699
150.000
Kunden
Sicherer
Versand
Keine
Meldepflicht
Kettner Edelmetalle
Menü
27.09.2024
20:33 Uhr

Impfskeptischer Soldat beendet Hungerstreik: Ein Zeichen des Widerstands

Impfskeptischer Soldat beendet Hungerstreik: Ein Zeichen des Widerstands

Der Fall des Soldaten Alexander Bittner hat in den letzten Wochen für erhebliches Aufsehen gesorgt. Bittner, der sich dem Corona-Impfzwang innerhalb der Bundeswehr widersetzt hatte, sitzt seit dem 16. September im Gefängnis. Nun hat er seinen Hungerstreik vorerst beendet, wie er in einem offenen Brief am Donnerstag bekanntgab.

Ein Soldat im Widerstand

Alexander Bittner wurde aufgrund seiner Weigerung, sich gegen Covid-19 impfen zu lassen, zu einer sechsmonatigen Haftstrafe verurteilt. Er ist nicht der einzige Soldat, der wegen „Impfverweigerung“ inhaftiert wurde, doch sein Fall hat öffentliche Aufmerksamkeit erregt. Die Bundesregierung hat sich von der Verantwortung distanziert und verweist auf die Zuständigkeit der Gerichte, obwohl die Impfpflicht in der Bundeswehr bereits ausgesetzt wurde.

Die Reaktionen

Der Fall Bittner hat auch politische Wellen geschlagen. Die AfD fordert seine Freilassung, während die Bundesregierung lediglich von einer laufenden „Evaluation“ spricht. Bittner selbst trat wenige Stunden nach Beginn seiner Gefängnisstrafe in den Hungerstreik, um gegen seine Inhaftierung zu protestieren.

Ein offener Brief aus dem Gefängnis

In einem offenen Brief, den seine Familie am Donnerstag veröffentlichte, erklärte Bittner seine Beweggründe und seine Entschlossenheit, trotz der Haft an seinen Überzeugungen festzuhalten. Er betonte, dass er weiterhin das Grundgesetz und die Freiheit des deutschen Volkes verteidigen werde, selbst im Gefängnis.

„Nie hätte ich gedacht, dass ich mal das Grundgesetz von einem Feind von innen werde verteidigen müssen. Im Jahre 2024 hat man mich tatsächlich in den Knast gesteckt, weil ich mir vor zwei Jahren die Giftspitze nicht geben ließ.“

Rechtliche und ethische Bedenken

Sein Anwalt, Edgar Siemund, ein Experte im Wehrrecht und Leutnant der Reserve a.D., erklärte, dass der Befehl zur Covid-Impfung unzulässig sei. Laut dem Soldatengesetz §17a (2) muss ein Soldat ärztliche Maßnahmen gegen seinen Willen nur dulden, wenn sie der Verhütung oder Bekämpfung übertragbarer Krankheiten dienen. Da die Corona-Impfungen nicht auf den Schutz vor Übertragung getestet wurden, sei der Befehl rechtswidrig.

Auch die Europäische Arzneimittelaufsicht (EMA) bestätigte, dass Covid-19-Impfstoffe nicht zur Verhinderung der Übertragung von einer Person auf eine andere zugelassen sind. Laut Grundgesetz Artikel 2 hat jeder das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. In Artikel 7 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (Zivilpakt) heißt es: „Insbesondere darf niemand ohne seine freiwillige Zustimmung medizinischen oder wissenschaftlichen Versuchen unterworfen werden.“

Ein Zeichen der Hoffnung?

Der Fall Bittner offenbart die tiefen Gräben in der deutschen Gesellschaft und stellt die Regierungspolitik in Frage. Es bleibt abzuwarten, ob dieser Fall ein Umdenken in der Politik bewirken wird oder ob weitere Soldaten ähnliche Schicksale erleiden müssen. Eines ist jedoch sicher: Alexander Bittner hat mit seinem Hungerstreik ein starkes Zeichen des Widerstands gesetzt.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“