Hamburg und Schleswig-Holstein erhöhen Abschiebungszahlen drastisch
Die Freie und Hansestadt Hamburg und das Land Schleswig-Holstein haben die Zahl der Abschiebungen von ausreisepflichtigen Personen in den letzten Monaten erheblich gesteigert. Laut jüngsten Berichten wurden bis Ende August mehr als 1.100 Personen aus Hamburg abgeschoben, darunter auch Straftäter. Dies stellt eine deutliche Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr dar, als insgesamt 1.500 Menschen abgeschoben wurden.
Steigerung der Abschiebungen in Hamburg
Bereits im ersten Halbjahr 2024 hatte Hamburg die Zahl der aufenthaltsbeendenden Maßnahmen um 30 Prozent auf insgesamt 841 Personen erhöht. Die jüngste Abschiebung betraf sieben Personen, von denen sechs aus Serbien und eine aus dem Kosovo stammten. Diese Maßnahmen sind Teil einer umfassenderen Strategie, die von der Stadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein koordiniert wird.
Koordination zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein
Im Rahmen eines von Schleswig-Holstein organisierten Charterfluges wurden insgesamt 36 Personen außer Landes gebracht. Beide Bundesländer nutzen die Infrastruktur der Abschiebehaftanstalt in Glückstadt im Landkreis Steinburg. Die Abschiebungen erfolgten nach Belgrad und Skopje, wobei sich unter den Abgeschobenen auch Straftäter befunden haben sollen.
Abschiebung nach Afghanistan
Ende August sorgte eine Abschiebung von 28 afghanischen Straftätern für Aufsehen. Diese Maßnahme erregte besondere Aufmerksamkeit, da Abschiebungen nach Afghanistan seit der Machtübernahme der Taliban als grundsätzlich unzulässig galten. In Einzelfällen hatten Gerichte jedoch unter bestimmten Umständen Abschiebungen für zulässig erklärt, etwa wenn familiäre Verwurzelungen und Mittel zur Existenzsicherung im Herkunftsland vorhanden sind.
Kritik an der Bundesregierung
Die Abschiebung der afghanischen Straftäter stieß auf Kritik, nicht nur von Menschenrechts- und Flüchtlingshilfsgruppen, sondern auch von politischen Gegnern, die der Bundesregierung vorwarfen, die Maßnahme als PR-Aktion zu nutzen. Bundeskanzler Olaf Scholz hatte bereits im Herbst des Vorjahres ein rigoroses Vorgehen und Erleichterungen bei Abschiebungen angekündigt, was im sogenannten Rückführungsverbesserungsgesetz mündete.
Rückführungsverbesserungsgesetz
Das Rückführungsverbesserungsgesetz soll vor allem die Absicherung von Abschiebungen von Personen ohne Bleiberecht verbessern. Es verlängert die Höchstdauer des sogenannten Ausreisegewahrsams und gibt der Polizei erweiterte Befugnisse, um Ausreisepflichtige aufzuspüren und außer Landes zu bringen.
Deutlicher Anstieg der Abschiebungen in Berlin
Im Vorjahr stieg die Zahl der Abschiebungen in Deutschland auf den höchsten Wert seit 2019. Mit 16.430 aufenthaltsbeendenden Maßnahmen näherte man sich wieder dem Niveau der späten 2010er-Jahre. Nordrhein-Westfalen und Bayern führten die Liste der Bundesländer mit den meisten Abschiebungen an. Besonders bemerkenswert war der Anstieg in Berlin, wo die Zahl der Abschiebungen um 54,5 Prozent auf 1.375 Personen stieg.
Diese Entwicklungen werfen Fragen zur aktuellen Migrationspolitik und den Maßnahmen zur Durchsetzung des Ausländerrechts auf. Die steigenden Abschiebungszahlen könnten als Zeichen für eine härtere Gangart der Bundesregierung gewertet werden, was in der Öffentlichkeit und unter politischen Akteuren weiterhin kontrovers diskutiert wird.
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