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20.08.2024
14:54 Uhr

Gerichtsurteil zwingt MDR zur Ausstrahlung umstrittenen Werbespots der PARTEI

Gerichtsurteil zwingt MDR zur Ausstrahlung umstrittenen Werbespots der PARTEI

In einem kontroversen Gerichtsurteil hat das Verwaltungsgericht Leipzig den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) dazu verpflichtet, einen umstrittenen Radiowerbespot der PARTEI Sachsen auszustrahlen. Der Spot, der eine dystopische Zukunft nach einer Landtagswahl darstellt, in der die AfD 50 Prozent der Stimmen erhält, war vom MDR zunächst abgelehnt worden.

Der Inhalt des Werbespots

Der Werbespot beschreibt ein Szenario, in dem ein Ehepaar beschließt, AfD-Wähler zu erschießen. Der Mann öffnet ein Bier und ruft empört: „Die Faschisten sind wieder an der Macht!“. Seine Frau fragt: „Schon wieder? Müssen wir doch was machen?“ Daraufhin holt der Mann Waffen aus dem Keller, und eine Schießerei beginnt. Zunächst zielt das Paar auf einen Passanten, der zugibt, die AfD gewählt zu haben. Später wird das Schießen willkürlich, mit der Aussage: „Bei 50 Prozent wird es schon die Richtigen treffen“. Der Spot endet mit dem Aufruf: „Bevor es zu spät ist, wählen Sie Die Partei.“

Die Reaktion des MDR

Der MDR hatte die Ausstrahlung des Spots verweigert und gegenüber dem Medienmagazin DWDL.de erklärt: „Es geht um die Frage: Darf eine Partei mit dem Mittel der Wahlwerbung suggerieren, dass das Erschießen von Menschen, die eine andere Partei gewählt haben, ein Mittel der politischen Auseinandersetzung ist. Wir sind der klaren Auffassung: nein.“

Gerichtliche Entscheidung

Das Verwaltungsgericht Leipzig entschied jedoch, dass der Spot nicht evident und ins Gewicht fallend gegen die allgemeinen Normen des Strafrechts verstoße. Der Spot sei zu offensichtlich satirisch gemeint, um als strafbares öffentliches Aufrufen zu einer Straftat betrachtet zu werden. Auch die mögliche Bedrohung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten sei nicht gegeben, da der Spot nicht ernsthaft als Aufforderung zum Schießen auf AfD-Wähler interpretiert werden könne.

Keine Volksverhetzung

Das Gericht argumentierte weiter, dass aufgrund des Wahlgeheimnisses AfD-Wähler nicht als „umrandetes Feindbild“ ausgemacht werden könnten, wodurch auch der Tatbestand der Volksverhetzung nicht erfüllt sei. Ebenso sei keine strafbare Gewaltdarstellung gegeben, da das Unmenschliche nicht den wesentlichen Inhalt und Sinn der Schilderung ausmache.

Reaktionen der PARTEI

Die PARTEI zeigte sich erfreut über die Entscheidung. Auf X (ehemals Twitter) postete der Account der PARTEI Dresden: „MDR muss Schüsse auf AfD-Wähler ausstrahlen. Der Wahlwerbespot von Partei Sachsen muss gesendet werden. Gegen den Beschluss kann sich der MDR noch vor dem sächsischen Oberverwaltungsgericht Leipzig beschweren.“

Diese Entscheidung des Gerichts hat bereits für hitzige Debatten gesorgt. Kritiker werfen der PARTEI vor, mit solch provokanten Mitteln die politische Auseinandersetzung zu vergiften und den gesellschaftlichen Diskurs weiter zu polarisieren.

Fazit

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig setzt ein kontroverses Zeichen für die Grenzen der politischen Satire in Wahlwerbung. Es bleibt abzuwarten, ob der MDR gegen die Entscheidung Berufung einlegt und wie die öffentliche Debatte um diesen Vorfall weiter verläuft. Klar ist jedoch: Die politische Landschaft in Deutschland bleibt weiterhin angespannt und polarisiert.

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