Kostenlose Beratung
+49 7930-2699
150.000
Kunden
Sicherer
Versand
Keine
Meldepflicht
Kettner Edelmetalle
Menü
17.07.2024
13:07 Uhr

Gericht bestätigt mangelnde Transparenz bei Impfstoff-Verträgen der EU-Kommission

Gericht bestätigt mangelnde Transparenz bei Impfstoff-Verträgen der EU-Kommission

Am Vorabend der Wiederwahl von Ursula von der Leyen als Präsidentin der EU-Kommission ist die Kritik an ihrer Amtsführung erneut aufgeflammt. Das EU-Gericht in Luxemburg hat bestätigt, dass die Kommission bei den Verträgen über Impfstoffe während der Corona-Pandemie zu Unrecht Informationen zurückgehalten hat. Dies könnte die ohnehin angespannte politische Lage weiter verschärfen.

Fehlende Transparenz bei Impfstoff-Beschaffung

Die EU-Kommission hatte in den Jahren 2020 und 2021 Verträge mit verschiedenen Pharmaunternehmen über die Beschaffung von Impfstoffen geschlossen. Insgesamt wurden eine Milliarde Impfstoffdosen für 2,7 Milliarden Euro bestellt. Doch die Transparenz dieser Verträge ließ zu wünschen übrig. Mehrere EU-Abgeordnete und Bürger hatten Einsicht in diese Verträge gefordert, doch die Kommission stellte nur teilweise geschwärzte Fassungen zur Verfügung.

Gericht gibt Klagen teilweise statt

Das EU-Gericht gab den Klagen mehrerer EU-Abgeordneter sowie von Bürgern teilweise statt. Es erklärte, dass die Kommission die Dokumente nicht vollständig zur Verfügung gestellt habe und dies fehlerhaft sei. Besonders brisant: Vereinbarungen über Entschädigungen und Erklärungen zu Interessenkonflikten sollten eingesehen werden können. Der Grund für die vereinbarten Entschädigungsregeln – das hohe Risiko der Unternehmen – sei bereits öffentlich bekannt, und die Kommission habe nicht erklären können, warum die geschäftlichen Interessen der Unternehmen beeinträchtigt würden, wenn mehr von diesen Klauseln öffentlich gemacht würde.

Kritik an von der Leyen

Ursula von der Leyen, die sich morgen zur Wiederwahl im Europaparlament stellt, kommt dabei eine zentrale Rolle zu. Zuletzt wurden Ermittlungen gegen die amtierende Präsidentin der Europäischen Kommission bis zur Europawahl ausgesetzt. Die europäische Staatsanwaltschaft ermittelt ebenfalls in diesem Zusammenhang. Die deutsche EU-Abgeordnete Jutta Paulus (Grüne) sprach von einem „Sieg“ und erklärte, das Urteil stärke „Transparenz und Kontrolle, auch für die Zukunft“.

Kommission verteidigt sich

Die EU-Kommission hatte sich auf den Schutz der Privatsphäre berufen, um Einsicht in die Erklärungen des Verhandlungsteams zu nicht bestehenden Interessenkonflikten teilweise zu verweigern. Die Kläger hätten jedoch nachgewiesen, dass ein öffentliches Interesse an der Veröffentlichung bestehe, erklärte das Gericht. Nur wenn der Name sowie Beruf oder Amt bekannt seien, könne überprüft werden, ob wirklich kein Interessenkonflikt bestand.

Die Kommission kündigte an, das Urteil und seine Auswirkungen sorgfältig prüfen zu wollen. Sie betonte, dass das Gericht der Klage nur teilweise stattgegeben habe und dass die Kommission nur einen teilweisen Zugang habe gewähren müssen. Die Kommission behalte sich rechtliche Möglichkeiten vor.

Politische Implikationen

Das Urteil des EU-Gerichts könnte weitreichende politische Implikationen haben. Die mangelnde Transparenz bei den Impfstoff-Verträgen wurde immer wieder kritisiert und könnte das Vertrauen in die EU-Kommission weiter untergraben. Angesichts der bevorstehenden Wahl von Ursula von der Leyen zur Präsidentin der EU-Kommission könnte dies ihre Chancen beeinträchtigen.

Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Entwicklungen auf die politische Landschaft in Europa auswirken werden. Klar ist jedoch, dass die Forderungen nach mehr Transparenz und Rechenschaftspflicht in der EU-Kommission lauter werden.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“