FDP-Politikerin verdient mutmaßlich über 300.000 Euro an Beleidigungsklagen
Eine brisante Analyse der Einnahmen der FDP-Politikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann durch Beleidigungsklagen sorgt derzeit für Aufsehen. Nach Berechnungen könnten sich die Einnahmen auf über 323.000 Euro belaufen - Gelder, die durch ein fragwürdiges Geschäftsmodell in Zusammenarbeit mit dem Startup SO DONE entstanden sein sollen.
Systematische Verfolgung von Beleidigungen im Netz
Wie die "Welt am Sonntag" Ende September 2024 berichtete, habe Strack-Zimmermann seit Februar 2023 insgesamt 1894 Sachverhalte zur Anzeige gebracht. Diese strafrechtlichen Schritte seien dabei offenbar systematisch mit zivilrechtlichen Klagen durch die Kanzlei des FDP-Politikers Alexander Brockmeier flankiert worden.
Lukratives Geschäftsmodell mit Geldentschädigungen
Das Startup SO DONE, mit dem Strack-Zimmermann eng zusammenarbeitet, gibt auf seiner Website eine Ermittlungsquote von 68 Prozent der mutmaßlichen Täter an. Die durchschnittliche Geldentschädigung liegt dabei bei 591 Euro pro Fall, wovon die Hälfte an die Kläger fließt. Bei einer geschätzten Erfolgsquote von 85 Prozent ergeben sich so die hochgerechneten Einnahmen von über 323.000 Euro.
Kritische Fragen bleiben unbeantwortet
Eine Presseanfrage zur steuerlichen Behandlung dieser erheblichen Einnahmen blieb unbeantwortet. Auch zur grundsätzlichen Höhe der Einnahmen wollte sich die FDP-Politikerin nicht äußern.
Politische Dimension wirft Fragen auf
Dieses systematische Vorgehen gegen Beleidigungen im Netz wirft durchaus kritische Fragen auf. Während der Schutz vor Hassrede wichtig ist, erscheint die Kombination aus politischem Amt und lukrativem Geschäftsmodell zumindest fragwürdig. Besonders brisant: Die Einnahmen stammen überwiegend von Bürgern, die sich kritisch über die Politikerin geäußert haben.
Gerichtliche Verfahren häufen sich
Allein am Amtsgericht Rheine sind mit Stand 31.10.2024 bereits 82 Verfahren in Sachen Strack-Zimmermann anhängig. Die SO DONE GmbH gibt dabei eine gerichtliche Erfolgsquote von 95 Prozent an. Die hohe Zahl der Verfahren deutet auf ein systematisches Vorgehen hin, das weniger dem Schutz der Persönlichkeitsrechte als vielmehr der gezielten Monetarisierung zu dienen scheint.
Die Entwicklung zeigt exemplarisch, wie der wichtige Kampf gegen Hass im Netz möglicherweise für persönliche Bereicherung instrumentalisiert werden könnte - eine Entwicklung, die demokratiepolitisch durchaus bedenklich erscheint.
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