Kostenlose Beratung
+49 7930-2699
150.000
Kunden
Sicherer
Versand
Keine
Meldepflicht
Kettner Edelmetalle
Menü
26.09.2024
06:50 Uhr

FDP lehnt Rentenpaket II ab: Renten sollen steigen, nicht die Beiträge

FDP lehnt Rentenpaket II ab: Renten sollen steigen, nicht die Beiträge

Im Bundestag wird derzeit das Rentenpaket II beraten, das stabile Renten und neue Kapitalanlagen verspricht. Doch die FDP-Bundestagsfraktion lehnt die Vorschläge in ihrer jetzigen Form entschieden ab und warnt vor einer finanziellen Belastung künftiger Generationen sowie steigenden Kosten.

Forderung nach stabilen Rentenbeiträgen

Johannes Vogel, der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, äußerte sich gegenüber der „Bild“ kritisch: „So ist das Rentenpaket im Parlament noch nicht zustimmungsfähig.“ Ein Teil des Pakets lasse die Beiträge für die arbeitende Mitte immer weiter steigen, was laut Vogel nicht akzeptabel sei. „Die arbeitende Mitte braucht aber mehr Geld in der Tasche und nicht weniger.“

Schwedisches Modell als Vorbild

Vogel betonte, dass Länder wie Schweden mit mehr Aktien bessere Ergebnisse erzielen würden. Dort steige für alle das Rentenniveau, nicht die Beiträge. „Diesen Weg müssen wir auch hier noch mutiger gehen“, so der FDP-Politiker.

Geplante Änderungen und ihre Kosten

Das Rentenpaket II sieht vor, das Rentenniveau von 48 Prozent bis zur Rentenanpassung im Juli 2039 festzuschreiben. Ohne diese Maßnahme würde das Niveau auf 44,9 Prozent sinken. Im Vergleich dazu liegt das Rentenniveau in anderen europäischen Ländern deutlich höher: In den Niederlanden bei 89 Prozent, in Luxemburg bei 88 Prozent und in Österreich bei 87 Prozent.

Das Bundessozialministerium hat konkrete Berechnungen angestellt, die zeigen, dass die Ausgaben der Rentenversicherung in den nächsten Jahren mit den geplanten Änderungen auf ähnlichem Niveau wie ohne Gesetzesnovelle liegen. Allerdings würden die Änderungen im Jahr 2040 zu Zusatzausgaben von gut 40 Milliarden Euro führen, 2045 wären es fast 50 Milliarden Euro.

Erhöhung der Rentenbeiträge

Der Rentenbeitragssatz, der seit 2018 bei 18,6 Prozent des Bruttolohns liegt, soll erhöht werden. Laut Gesetzentwurf wird der Beitrag 2028 bei 20,0 Prozent liegen, 2030 bei 20,6 Prozent und ab 2035 bei 22,3 Prozent. Ohne die geplanten Änderungen geht die Regierung von 21,3 Prozent bis ins Jahr 2045 aus.

Generationenkapital als Lösung?

Ein weiterer Bestandteil des Gesetzentwurfs ist das sogenannte Generationenkapital. Der Bund soll dafür dieses Jahr zwölf Milliarden Euro als Darlehen zur Verfügung stellen, in den Folgejahren steigt die Summe jeweils um drei Prozent. Eine noch zu gründende Stiftung soll das Geld verwalten und gewinnbringend am Kapitalmarkt investieren.

Ab 2036 sollen so Ausschüttungen von durchschnittlich zehn Milliarden Euro jährlich an die Rentenversicherung ermöglicht werden. Dies soll „einen Beitrag zur Stabilisierung der Beitragssatzentwicklung“ erbringen. Ohne Generationenkapital würde der Beitragssatz laut Regierung im Jahr 2045 bei 22,7 Prozent liegen.

Kritik von Experten

Eine Analyse des ifo-Instituts in Dresden fällt kritisch aus: „Im Ergebnis zählen alle Kohorten, die jünger als 26 Jahre sind, zu den Verlierern der Rentenreform.“ Auch der Bundesrechnungshof ist unzufrieden und warnt vor „enormen Ausgabensteigerungen der Rentenversicherung“ und der damit einhergehenden deutlichen Erhöhung der Beitragssätze. Das Generationenkapital verspreche zugleich nur geringe Entlastung.

Die Diskussion um das Rentenpaket II zeigt deutlich, wie komplex und kontrovers die Rentenpolitik in Deutschland ist. Es bleibt abzuwarten, welche Veränderungen letztlich im Bundestag beschlossen werden und wie sich diese auf die zukünftigen Generationen auswirken werden.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“