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02.08.2023
16:00 Uhr

Faeser plant Abschiebungen zu erleichtern und Ausländerbehörden zu entlasten

Die Innenministerin Nancy Faeser (SPD) hat eine Reform des Asyl- und Ausländerrechts vorgeschlagen, mit dem Ziel, Abschiebungen von abgelehnten Asylbewerbern und ausländischen Straftätern oder Gefährdern zu erleichtern. Zudem sollen die Ausländerbehörden entlastet werden, indem sie im Asylverfahren länger gültige Aufenthaltspapiere erteilen können. Diese Vorschläge finden sich in zwei als „Diskussionsentwürfe“ bezeichneten Papieren, die das Ministerium am Mittwoch veröffentlicht hat.

Zunehmende Zahl von Schutzsuchenden

Die Zahl der Schutzsuchenden in Deutschland ist zuletzt wieder stark angestiegen. Im ersten Halbjahr wurden hierzulande 150.166 Erstanträge auf Asyl gestellt – ein Anstieg um 77,5 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Hinzu kommen Geflüchtete aus der Ukraine, die aber nicht unter das Asylrecht fallen. Gleichzeitig lassen sich Flüchtlinge, die in Deutschland keinen Schutzstatus erhalten haben und ausreisen müssten, oft nur schwer zur Rückkehr in ihre Heimat bewegen.

Änderungen im Asyl- und Ausländerrecht

Faeser plant unter anderem, die Anordnung von Abschiebehaft zu erleichtern und den Behörden mehr Befugnisse bei der Durchsuchung von Gemeinschaftsunterkünften zu geben. Zudem soll die Höchstdauer des sogenannten Ausreisegewahrsams von aktuell zehn auf 28 Tage verlängert werden. Geflüchtete können dann im Transitbereich eines Flughafens oder einer Unterkunft festgehalten werden, wenn der Verdacht besteht, dass sie sich ansonsten der Abschiebung entziehen.

Entlastung der Ausländerbehörden

Die Innenministerin strebt auch eine Entlastung der Ausländerbehörden an. Diese arbeiten angesichts der stark gestiegenen Flüchtlingszahlen aus der Ukraine und anderen Ländern ohnehin an der Kapazitätsgrenze. Um Bürokratie abzubauen, sollen künftig Aufenthaltspapiere für Asylsuchende für längere Zeiträume ausgestellt werden können. Für noch in Gemeinschaftsunterkünften lebende Geflüchtete beispielsweise nicht mehr für drei, sondern für sechs Monate.

Erleichterung des Datenaustauschs

Faeser strebt zudem an, den Datenaustausch der Ausländerbehörden mit den Sozialämtern und Jobcentern zu erleichtern, die Leistungen auszahlen oder sich um die Arbeitsmarktintegration kümmern. Dazu soll im Ausländerzentralregister (AZR) beispielsweise auch gespeichert werden, welche Sozialleistungen ein Asylbewerber über welchen Zeitraum bekommen hat und welche Behörde dafür zuständig ist.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen nun mit Ländern und Kommunen diskutiert werden. Ziel ist es, aus den Diskussionspapieren Gesetzentwürfe zu machen. Einen genauen Zeitrahmen dafür nannte das Innenministerium jedoch nicht.

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