Kostenlose Beratung
+49 7930-2699
150.000
Kunden
Sicherer
Versand
Keine
Meldepflicht
Kettner Edelmetalle
Menü
29.08.2024
12:24 Uhr

EU erwägt erstmalig Sanktionen gegen israelische Minister

EU erwägt erstmalig Sanktionen gegen israelische Minister

In einer beispiellosen Entwicklung prüft die Europäische Union derzeit Sanktionen gegen zwei prominente israelische Regierungsmitglieder. Der EU-Chefdiplomat Josep Borrell hat während eines Treffens der Außenminister in Brüssel einen Vorschlag eingebracht, der Strafmaßnahmen gegen Finanzminister Bezalel Smotrich und Polizeiminister Itamar Ben-Gvir vorsieht. Den Ministern wird vorgeworfen, Menschenrechtsverletzungen begangen und Hass gegen Palästinenser geschürt zu haben.

Harte Aussagen der Minister

Ben-Gvir hatte sich kürzlich dafür ausgesprochen, Hilfslieferungen in den Gazastreifen zu stoppen, um die dort herrschende Terrororganisation Hamas zur Aufgabe zu zwingen. Finanzminister Smotrich äußerte sich ähnlich und bezeichnete eine Blockade von Hilfsgütern als moralisch und gerechtfertigt, selbst wenn dies den Hungertod von zwei Millionen Menschen im Gazastreifen bedeute. Smotrich räumte jedoch ein, dass die internationale Gemeinschaft ein solches Vorgehen nicht zulassen würde.

Reaktionen aus Deutschland

Die Bundesregierung zeigt sich offen für den Vorschlag. Außenministerin Annalena Baerbock betonte, dass aus ihrer Sicht die gesetzlichen Vorgaben und die Vorwürfe gegen die Politiker ausschlaggebend sein sollten. Es müsse im Einzelfall geprüft werden, ob diese für eine Sanktionierung ausreichten. Sollten die Sanktionen umgesetzt werden, dürften die betroffenen Minister nicht mehr in die EU einreisen und ihre Vermögenswerte in der EU könnten eingefroren werden.

Kritik und Bedenken

Aus Israel kam scharfe Kritik an dem Vorschlag. Außenminister Israel Katz warnte vor möglichen israelfeindlichen Entscheidungen und kritisierte, dass diese von „anti-israelischen Elementen“ vorangetrieben würden. Angesichts der Bedrohung Israels durch den Iran und „seine stellvertretenden Terrororganisationen“ müsse die freie Welt an der Seite Israels stehen und dürfe sich nicht gegen das Land wenden.

Internationale Reaktionen

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International hat ebenfalls scharfe europäische Sanktionen wegen der israelischen Siedlungspolitik gefordert. In einem Brief an die EU-Außenminister sprach sich Amnesty International für ein umfassendes Waffenembargo und ein Verbot von Investitionen in bestimmte israelische Unternehmen und Banken aus. Zudem empfahl die Organisation, in der EU den Handel mit Gütern aus israelischen Siedlungen in besetzten Gebieten zu verbieten.

Historischer Kontext

Der Hintergrund dieser Entwicklungen liegt in der langjährigen Besatzungspolitik Israels. Israel hatte das Westjordanland, den Gazastreifen und Ost-Jerusalem im Sechstagekrieg von 1967 erobert und besetzt. Die Palästinenser beanspruchen diese Gebiete für einen eigenen Staat. Der Gaza-Krieg nach dem Hamas-Massaker am 7. Oktober 2023 hat die Spannungen noch einmal deutlich verschärft.

Fazit

Ob und wann der Vorschlag von Borrell umgesetzt wird, ist noch unklar. Sanktionsbeschlüsse in der Europäischen Union müssen einstimmig gefasst werden, und Länder wie Deutschland, Tschechien und Ungarn standen Sanktionsforderungen gegen Israel bislang eher kritisch gegenüber. Sollte die EU jedoch diesen Schritt gehen, könnte dies weitreichende Konsequenzen für die diplomatischen Beziehungen zwischen Europa und Israel haben.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“