
Datenschützerin fordert leichtere Widerspruchsmöglichkeiten gegen elektronische Patientenakte
Die neue Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider hat sich für eine Verbesserung des Datenschutzes bei der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) ausgesprochen. In einem Interview mit der Zeitschrift „c’t“ betonte sie die Notwendigkeit, die Versicherten besser über ihre Möglichkeiten zum Widerspruch gegen die ePA zu informieren.
Automatische Einrichtung der ePA
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) setzte sich in der Vergangenheit dafür ein, dass die elektronische Patientenakte automatisch für alle gesetzlich Versicherten eingerichtet wird, es sei denn, sie widersprechen aktiv (Opt-out-Verfahren). Der damalige Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hatte vergeblich versucht, ein Opt-in-Verfahren durchzusetzen, bei dem die Versicherten aktiv zustimmen müssten, bevor eine ePA eingerichtet wird.
Geringe Widerspruchszahlen
Bisher haben nur wenige der rund 75 Millionen gesetzlich Krankenversicherten von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch gemacht. Eine Umfrage der dpa bei den größten deutschen Versicherern AOK, Techniker, Barmer und DAK ergab, dass nur ein geringer Anteil der insgesamt mehr als 50 Millionen Versicherten gegen das automatische Anlegen einer ePA Einspruch erhoben hat.
Informationsdefizite und Datenschutzbedenken
Specht-Riemenschneider betonte, dass es nicht ihre Aufgabe sei, den Versicherten Ratschläge zu erteilen, ob sie widersprechen sollen oder nicht. Ihre Aufgabe sei es, die ePA datenschutzrechtlich zu bewerten. Sie kritisierte, dass im Gesetzgebungsverfahren nicht ausreichend berücksichtigt wurde, wie und wann die Versicherten informiert werden müssen, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können. Diese Informationslücken könnten dazu führen, dass viele Menschen die ePA akzeptieren, ohne sich der möglichen Datenschutzrisiken bewusst zu sein.
Digitale ID und der Weg zum Überwachungsstaat
Die Einführung der elektronischen Patientenakte ist nur ein Schritt in Richtung einer umfassenden digitalen Überwachung. Kritiker befürchten, dass die zunehmende Digitalisierung und die Einführung von Maßnahmen wie der Digitalen ID den Weg zu einem Überwachungsstaat ebnen könnten. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Wissensbeitrag über den EU-Überwachungsstaat.
Fazit
Die Diskussion um die elektronische Patientenakte zeigt einmal mehr, wie wichtig der Schutz persönlicher Daten in einer zunehmend digitalisierten Welt ist. Es bleibt abzuwarten, ob die Forderungen der neuen Bundesdatenschutzbeauftragten zu einer besseren Information der Versicherten und damit zu einem stärkeren Datenschutz führen werden.

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