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20.02.2025
14:49 Uhr

Correctiv scheitert kläglich vor Gericht - Steinhöfels Kritik am "Faktenchecker-Imperium" bestätigt

Das selbsternannte "Recherchezentrum" Correctiv muss eine weitere schwere Niederlage einstecken. Das Oberlandesgericht Hamburg hat in gleich drei Fällen zugunsten des renommierten Medienanwalts Joachim Steinhöfel entschieden. Dieser hatte in seinem Bestseller "Die digitale Bevormundung" scharfe Kritik an den fragwürdigen Praktiken des staatsnahen Medienunternehmens geübt.

David Schraven und Correctiv: Der gescheiterte Versuch der Zensur

Besonders pikant: Correctiv-Gründer David Schraven und seine Ehefrau Svenja versuchten mit juristischen Mitteln, Steinhöfels Enthüllungen zu unterbinden. Doch statt sich der fundamentalen Kritik an ihrem Geschäftsmodell zu stellen, verhedderten sie sich in Nebensächlichkeiten wie der Frage nach dem korrekten Geburtsort von Svenja Schraven.

Steinhöfel deckt dubiose Geschäftspraktiken auf

In seinem Werk legt Steinhöfel schonungslos die fragwürdigen Machenschaften des vermeintlich gemeinnützigen Unternehmens offen. So prangert er etwa die rechtswidrigen "Faktenchecks" auf Facebook an und kritisiert die undurchsichtige Vergabe von Spendengeldern an eine gewerbliche Tochtergesellschaft - ohne ausreichende Sicherheiten, wohlgemerkt.

"Es will einfach kein Ende mit den Skandalen dieser staatsnahen Journalismussimulanten nehmen", kommentierte Steinhöfel gegenüber der WELT den Gerichtserfolg.

Correctivs verzweifelte Rechtfertigungsversuche

Bezeichnend für die Arbeitsweise des selbsternannten "Faktenchecker-Imperiums" war ihre Reaktion auf die laufenden Verfahren. In einer Pressemitteilung vom September verstieg man sich zu der abenteuerlichen Behauptung, eine detaillierte Auseinandersetzung mit Steinhöfels Kritik sei "zu komplex". Ein durchsichtiges Ablenkungsmanöver, das nun durch die Gerichtsentscheidung als solches entlarvt wurde.

Gemeinnützigkeit auf dem Prüfstand

Angesichts der gerichtlich bestätigten Vorwürfe fordert Steinhöfel nun konsequenterweise, dass das Finanzamt die Gemeinnützigkeit von Correctiv überprüfen solle. Eine Forderung, die angesichts der aufgedeckten Geschäftspraktiken mehr als berechtigt erscheint.

Der Fall zeigt einmal mehr, wie wichtig unabhängige, kritische Stimmen wie die von Joachim Steinhöfel sind, um die wahren Machenschaften selbsternannter "Wahrheitswächter" aufzudecken. Sein Buch "Die digitale Bevormundung" erreichte nicht ohne Grund Platz 1 der Spiegel-Bestsellerliste und geht bereits in die fünfte Auflage.

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