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04.09.2024
10:36 Uhr

Buschmann will Rechtssicherheit für Einsatzkräfte durch Taser-Einsatz erhöhen

Buschmann will Rechtssicherheit für Einsatzkräfte durch Taser-Einsatz erhöhen

In einer Zeit, in der die Gewalt gegen Einsatzkräfte und Ehrenamtliche zunimmt, plant Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) eine Gesetzesänderung, um den rechtlichen Rahmen für den Einsatz von Tasern zu verbessern. Nach dem tödlichen Messerangriff auf einen Polizisten in Mannheim Ende Mai, sieht Buschmann dringenden Handlungsbedarf, um die Sicherheit der Einsatzkräfte zu gewährleisten.

Gesetzesänderung für mehr Sicherheit

Wie die „Rheinische Post“ berichtet, möchte der Minister einen Gesetzentwurf ins Kabinett einbringen, der den Einsatz von Distanz-Elektroimpulsgeräten, sogenannten Tasern, in die Vorschriften des Gesetzes über den Einsatz von Zwangsmitteln aufnimmt. Diese Änderung soll nicht nur die Rechtssicherheit für Polizisten erhöhen, sondern auch Anpassungen im Strafrecht beinhalten, insbesondere bei Angriffen auf Ehrenamtliche und berufliche Helfer.

Funktionsweise und bisheriger Einsatz

Taser ermöglichen es Polizisten, Angreifer auf Distanz zu halten, ohne ihre Schusswaffe einsetzen zu müssen. Die aus dem Elektroschocker abgeschossenen Pfeile dringen etwa einen Zentimeter in die Haut ein und geben schmerzhafte Stromimpulse ab, die Nerven und Muskeln beeinflussen und für Sekunden völlige Handlungsunfähigkeit bewirken. Der Einsatz von Tasern wird in den deutschen Bundesländern unterschiedlich bewertet und reguliert. Rheinland-Pfalz führte die Taser 2017 ein und bewertet ihren Einsatz überwiegend positiv. In Bayern griff die Polizei 2023 in 100 Fällen auf die Geräte zurück.

Besserer Schutz für Ehrenamtliche und berufliche Helfer

Ein zentraler Baustein der Gesetzespläne des Justizministers ist eine Änderung in den Regelungen zum Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. So soll künftig die „Tatbegehung mittels eines hinterlistigen Überfalls“ als besonders schwerer Fall gelten, der mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden kann. Diese Änderung zielt darauf ab, Personen, die sich ehrenamtlich oder beruflich für das Gemeinwohl engagieren, besser zu schützen.

Hintergrund und politische Reaktionen

Die Gesetzesinitiative kommt nach mehreren Angriffen auf Kommunalpolitiker und Einsatzkräfte, die eine Debatte über Messergewalt und eine Verschärfung des Waffenrechts ausgelöst haben. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat bereits entsprechende Gesetzesvorhaben angekündigt. Ziel ist es, die Justiz und Ermittlungsbehörden für die Auswirkungen solcher Taten zu sensibilisieren und Menschen davon abzuschrecken, sich aus Angst vor Gewalt aus der Kommunalpolitik oder ehrenamtlichen Tätigkeiten zurückzuziehen.

Fazit

Die geplanten Gesetzesänderungen von Bundesjustizminister Marco Buschmann sind ein Schritt in die richtige Richtung, um die Sicherheit von Einsatzkräften und Ehrenamtlichen zu erhöhen. Es bleibt abzuwarten, wie die Gesetzesinitiativen im Kabinett und im Bundestag aufgenommen werden und ob sie die gewünschte Wirkung erzielen. Klar ist jedoch, dass der Schutz derjenigen, die sich für das Gemeinwohl einsetzen, höchste Priorität haben sollte.

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