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20.06.2024
06:58 Uhr

Bürokratieentlastungsgesetz IV: Hoffnung für Handwerker?

Bürokratieentlastungsgesetz IV: Hoffnung für Handwerker?

Handwerksbetriebe in Deutschland leiden seit Jahren unter einer zunehmenden Bürokratielast. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) warnt eindringlich: „Die Bürokratie würgt uns ab!“ Doch könnte das geplante Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) der Bundesregierung die ersehnte Erleichterung bringen?

Die Last der Bürokratie

Handwerker wie Heino Fischer, ein Tischler aus Kiel, sind frustriert: „Es kann doch nicht sein, dass die Politik Jahr für Jahr Erfolge beim Bürokratieabbau verkündet und ich das Gefühl habe, dass die Belastung für meine Mitarbeiter und mich immer größer wird.“ Diese Worte spiegeln die Realität vieler Handwerksbetriebe wider, die zunehmend mehr Zeit für administrative Aufgaben aufwenden müssen.

Eine Umfrage des ZDH unter 10.630 Betrieben zeigt alarmierende Zahlen: Über die Hälfte der Betriebe empfindet die Selbständigkeit aufgrund der Bürokratie als immer unattraktiver. Maxi Hänsch, eine Galvaniseurin aus Hamburg, berichtet: „Um den ganzen Papierkram zu erledigen, sitze ich regelmäßig bis spätabends am Schreibtisch. Und am Wochenende sowieso. Das ist vertane Zeit, die ich lieber für kreative Tätigkeiten oder mit Freunden verbringen würde.“

Traditionsbetriebe in Gefahr

Einige Handwerksbetriebe sehen sich sogar gezwungen, aufgrund der erdrückenden Bürokratie aufzugeben. Michael Hoff, Urenkel des Firmengründers der Straßenbaufirma Richard Hoff und Söhne GmbH & Co. KG aus Husum, berichtet: „Wir haben unser Geschäft aufgrund der überbordenden Bürokratie eingestellt.“ Trotz guter Auftragslage war die Last der bürokratischen Anforderungen zu groß.

Inhalt und Nutzen des Bürokratieentlastungsgesetzes IV

Das geplante Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) der Bundesregierung zielt darauf ab, die bürokratische Last für Unternehmen, insbesondere für kleine und mittlere Betriebe (KMU), erheblich zu mindern. Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann verspricht sich von den neuen Regelungen eine Entlastung von fast einer Milliarde Euro. Das Gesetz umfasst 62 Artikel, die Maßnahmen aus verschiedenen Bereichen abdecken:

  • Verkürzung der Aufbewahrungsfristen: Handels- und steuerrechtliche Buchungsbelege müssen künftig nur noch acht Jahre statt bisher zehn Jahre aufbewahrt werden.
  • Einführung einer Vollmachtsdatenbank: Diese ermöglicht es Unternehmen, ihren Steuerberatern eine Generalvollmacht zu erteilen, die von allen relevanten Behörden der sozialen Sicherung eingesehen werden kann.
  • Erleichterung digitaler Kommunikation: Die Pflicht zur schriftlichen Form wird weitgehend durch die Textform ersetzt, was die Nutzung digitaler Kommunikationsmittel wie E-Mails fördert.
  • Festgelegte Stichtage für Gesetzesänderungen: Gesetzesänderungen sollen künftig zu festen Stichtagen in Kraft treten, um Unternehmen ausreichend Zeit zur Anpassung zu geben.
  • Förderung der Digitalisierung: Der Zugang zu rechtlichen Informationen soll durch digitale Lösungen verbessert werden, einschließlich der Einführung digitaler Formulare.

Nicht genug für das Handwerk?

Obwohl der ZDH die Bemühungen zur Reduzierung der Bürokratie begrüßt, zeigt er sich vorsichtig optimistisch. Von den über 200 in einer Umfrage gesammelten Vorschlägen zur Bürokratieentlastung wird im Gesetzesentwurf momentan nur ein kleiner Teil berücksichtigt. Der ZDH fordert weitere, konkrete Vorschläge, um spürbare Verbesserungen zu erreichen.

Der Weg zur Umsetzung

Das BEG IV wurde im März 2024 vom Bundeskabinett beschlossen und befindet sich derzeit in der parlamentarischen Beratung. Eine Verabschiedung im Bundestag wird für Mitte 2024 erwartet. Während die grundlegenden Maßnahmen feststehen, könnten in den laufenden Verhandlungen noch letzte Anpassungen vorgenommen werden.

Die Handwerker hoffen, dass die Politik endlich ernsthafte Schritte unternimmt, um die Bürokratielast zu mindern und ihnen wieder mehr Zeit für ihre eigentliche Arbeit zu geben.

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