Kostenlose Beratung
+49 7930-2699
150.000
Kunden
Sicherer
Versand
Keine
Meldepflicht
Kettner Edelmetalle
Menü
15.07.2024
11:31 Uhr

Brisanter Experten-Vorschlag: Immobilie verkaufen, um Pflege zu bezahlen!

Brisanter Experten-Vorschlag: Immobilie verkaufen, um Pflege zu bezahlen!

Die Pflegekosten in Deutschland steigen unaufhaltsam. Laut einer aktuellen Auswertung des Verbands der Ersatzkassen (vdek) müssen Pflegebedürftige im ersten Jahr durchschnittlich 2871 Euro pro Monat aus eigener Tasche für ihren Heimplatz bezahlen. Das sind 211 Euro mehr als Mitte 2023. Diese alarmierenden Zahlen werfen die Frage auf, wie die steigenden Kosten für Pflege gedeckt werden sollen, insbesondere da die Bundesregierung bisher keine umfassende Pflegereform in Angriff genommen hat.

Experten fordern Maßnahmen

Pflege-Experten haben verschiedene Vorschläge unterbreitet, um die Kostenexplosion zu stoppen. Ulrike Elsner, Vorstandschefin des vdek, fordert die Bundesländer auf, einen Teil der Investitionskosten der Heime zu übernehmen. Dies könnte den Eigenanteil der Pflegebedürftigen um bis zu 490 Euro senken. Auch der Gesundheitsökonom Prof. Jürgen Wasem unterstützt diese Forderung und betont, dass mehr Investitionsmittel der Länder zu niedrigeren Eigenanteilen führen würden.

Private Vorsorge als Lösung?

Prof. Christian Hagist von der WHU Otto Beisheim School of Management geht noch einen Schritt weiter. Er betont die Notwendigkeit privater Vorsorge. In einem Interview mit BILD erklärte er, dass jeder Bürger Vorsorge treffen sollte, sei es durch eine private Pflegezusatzversicherung, Aktiensparen oder eigene Immobilien. Hagist ist der Meinung, dass es nicht zu viel verlangt sei, die eigene Immobilie zur Deckung der Pflegekosten zu nutzen, anstatt sie an die nächste Generation zu vererben.

„Es könne nicht sein, dass man sein eigenes Häuschen an die Kinder vererbt oder verschenkt und anschließend soll die Gemeinschaft die gesamten Pflegekosten stemmen“, so Hagist.

Weitere Vorschläge zur Entlastung

Bernd Meurer, Chef des Pflegeverbands BPA, schlägt vor, die Pflegeversicherung zu „entrümpeln“. Dies würde jährlich 7 bis 8 Milliarden Euro einsparen. Konkret sollen Rentenpunkte für Angehörige und die Behandlungspflege im Heim nicht mehr von der Pflegeversicherung, sondern vom Bundeshaushalt und der Krankenversicherung übernommen werden.

Prof. Heinz Rothgang von der Universität Bremen fordert einen festen Deckel für die Eigenanteile. Ein solcher Deckel, beispielsweise bei 700 Euro monatlich, würde laut Rothgang die meisten Pflegebedürftigen erheblich entlasten. Die daraus resultierenden Kosten von etwa 2 Milliarden Euro müssten durch Steuermittel, einen Finanzausgleich mit der privaten Pflegeversicherung oder eine moderate Beitragssatzerhöhung gedeckt werden.

Politischer Handlungsbedarf

Es wird immer deutlicher, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Die Vorschläge der Experten zeigen verschiedene Wege auf, wie die Pflegekosten gesenkt und die Pflegebedürftigen entlastet werden können. Doch letztlich liegt es an der Politik, diese Vorschläge aufzugreifen und umzusetzen. Die aktuelle Untätigkeit der Bundesregierung in dieser Frage ist nicht länger hinnehmbar. Es bleibt zu hoffen, dass die Verantwortlichen endlich die notwendigen Schritte einleiten, um die Pflege in Deutschland bezahlbar zu machen.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“