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24.05.2023
07:59 Uhr

BGH-Urteil: Einmal bei Google, immer bei Google?

Neues Urteil des Bundesgerichtshofs erschwert das Entfernen falscher Informationen aus Google-Suchergebnissen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat kürzlich ein Urteil gefällt, das es Menschen erschwert, sich gegen falsche Informationen auf Google zur Wehr zu setzen. Laut Bericht der „Epoch Times“ können Betroffene nur dann erfolgreich gegen Veröffentlichungen vorgehen, wenn sie „relevante und hinreichende Nachweise“ dafür vorlegen, dass die Informationen unrichtig sind. Dies gilt auch lediglich für Teile von Veröffentlichungen, wenn diese für den gesamten Inhalt nicht unbedeutend sind.

Grundvoraussetzung: Vorhandensein von personenbezogenen Daten

Um gegen Unwahrheiten auf Google klagen zu können, müssen personenbezogene Daten in den Veröffentlichungen enthalten sein. Dabei sind die Betreiber von Google nicht verpflichtet, von sich aus die Richtigkeit der Informationen zu überprüfen. Die Betroffenen müssen selbst auf die Betreiber zugehen und den Nachweis erbringen, dass die Angaben fehlerhaft sind. Der Ermittlungsaufwand für diesen Nachweis muss laut Vorsitzendem Richter des sechsten Zivilsenats am BGH, Stephan Seiters, angemessen sein und ist vom Einzelfall abhängig.

Reaktionen auf das Urteil: Ein Sieg für Google?

Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei WBS.Legal sieht in diesem Urteil einen klaren Sieg für Google: „Er macht es ihnen schwerer, falsche Berichte über sie aus den Google-Suchergebnissen entfernen zu lassen.“ In der Tat bedeutet das Urteil, dass Betroffene nun höhere Hürden überwinden müssen, um gegen falsche Informationen auf Google vorzugehen.

Informationswahrheit und Fotos: Was ist zu beachten?

Entsprechen die Informationen der Wahrheit, müssen Betroffene diese laut Richter Seiters in den Veröffentlichungen hinnehmen. Dies gilt künftig auch für Fotos, die zusammen mit dem entsprechenden Text veröffentlicht wurden. Bevor man den Urheber der Falschaussagen verklagt, sollte man sich nach der aktuellen Rechtsprechung zunächst an Google wenden.

Europäischer Gerichtshof als Grundlage für das BGH-Urteil

Für die Entscheidung des BGH diente ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2022 als Grundlage. Dieses Urteil unterstreicht die wachsende Bedeutung des Datenschutzes und der Wahrung der Privatsphäre in der digitalen Welt. Gleichzeitig zeigt es aber auch die Herausforderungen auf, die sich aus der ständigen Verfügbarkeit von Informationen im Internet ergeben.

Fazit: Schutz der Privatsphäre versus Informationsfreiheit

Das BGH-Urteil stellt eine wichtige Weichenstellung in der Debatte um die Balance zwischen dem Schutz der Privatsphäre und der Informationsfreiheit dar. Während Google in diesem Fall als Sieger hervorgeht, müssen sich Betroffene künftig stärker dafür einsetzen, um falsche Informationen und unzutreffende Darstellungen ihrer Person aus den Suchergebnissen entfernen zu lassen. Die Frage bleibt, ob dieses Urteil zu einer angemessenen Abwägung der Interessen beiträgt oder ob es den Schutz der Privatsphäre zugunsten der Informationsfreiheit einschränkt.

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