
Ataman verliert gegen Reichelt vor Gericht: Ein Sieg für die Meinungsfreiheit
Die Bundesregierung hat in den von ihr angestrengten juristischen Auseinandersetzungen mit dem „Nius“-Chefredakteur Julian Reichelt eine weitere Niederlage kassiert. Das Kammergericht Berlin (Az. 10 W 56/24) wies eine Beschwerde der von Ferda Ataman geführten Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin (Az. 27 O 157/24) zurück.
„Frauen, die nicht mit Männern duschen wollen“
Ataman wollte Reichelt die Darlegung verbieten lassen, die „Regierung“ wolle „1000 Euro Bußgeld“ von einem Frauen-Fitnessstudio, weil dieses einen Mann nicht in die Dusche lassen wolle. Auch habe er den Satz „Frauen, die nicht mit Männern duschen wollen, sollen Strafe zahlen“, zu unterlassen, ebenso wie die Einlassung, Frauenministerin Lisa Paus (Grüne) müsse ihre „Mitarbeiterin sogar wegen Kompetenzüberschreitung“ entlassen.
Atamans Stelle wies darauf hin, dass sie unabhängig sei, es handele sich nicht um ein „Bußgeld“, auch sollten die das betreffende Studio aufsuchenden Frauen nicht zahlen. Reichelts Ausführungen würden „die Arbeit und die Funktionsfähigkeit der Antidiskriminierungsstelle nachhaltig und gravierend beeinträchtigen“.
Gericht entscheidet zugunsten der Meinungsfreiheit
Das Kammergericht verwies indes auf den Kontext, in dem die Formulierungen fielen: Ein Frauen-Fitnessstudio in Erlangen hatte eine Transfrau (mit männlichem Genital) abgewiesen, die Antidiskriminierungsbeauftragte schlug vor, das Studio solle der Transfrau eine „angemessene Entschädigung in Höhe von 1000 Euro für die erlittene Persönlichkeitsverletzung“ zahlen.
In diesem Zusammenhang seien Reichelts Formulierungen von der Meinungsfreiheit gedeckt, urteilte das Kammergericht. Die Antidiskriminierungsstelle, hatte das Landgericht zuvor festgestellt, unterliege der Rechtsaufsicht der Bundesregierung. Diese hatte, in Person der Entwicklungshilfeministerin Svenja Schulze (SPD), zuletzt einen Meinungsstreit gegen Reichelt vor dem Bundesverfassungsgericht verloren. Das Kammergericht Berlin hatte ihm kritische Aussagen zur Entwicklungshilfepolitik in Afghanistan untersagt. Die Verfassungsrichter stellten einstimmig fest, dass dies ein Eingriff in Reichelts Recht auf freie Meinungsäußerung war (1 BvR 2290/23).
Der Spruch aus Karlsruhe hat die Richter am Kammergericht offensichtlich beeindruckt. „Der Staat“, schreiben sie, habe „grundsätzlich auch scharfe und polemische Kritik auszuhalten“. Zu fragen sei, „ob die jeweilige streitgegenständliche Äußerung geeignet ist, das Vertrauen der Bevölkerung in die Arbeit der betroffenen Behörde und deren Funktionsfähigkeit zu gefährden“. So liege es in diesem Fall „nicht einmal ansatzweise.“
Reichelt und sein Anwalt zeigen sich zufrieden
Julian Reichelts Anwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel kommentierte: „Dass die Bundesregierung nach ihrer Niederlage vor dem Verfassungsgericht gegen Julian Reichelt im April erneut gegen dessen Onlineportal Nius vorgeht, dokumentiert ein völlig gestörtes Verhältnis zur Pressefreiheit. Die umstrittene Antidiskriminierungsbeauftragte Ataman wird schmerzhaft lernen müssen, was Meinungsfreiheit bedeutet. Machtkritik gehört zum freiheitlichen Staat, und daran wird auch diese Bundesregierung nichts ändern.“
Ferda Ataman indes bleibt, wie die „Legal Tribune Online“ (LTO) berichtet, bei ihrer Haltung: Sie finde es „bedenklich, dass unzutreffende, skandalisierende Behauptungen verbreitet werden können. Wir werden die Entscheidung prüfen und sind von unserer Rechtsposition weiterhin überzeugt.“
In einer Zeit, in der die Meinungsfreiheit zunehmend unter Druck gerät, ist dieses Urteil ein wichtiges Signal für die Pressefreiheit und die Möglichkeit, auch unbequeme Wahrheiten aussprechen zu dürfen. Es bleibt abzuwarten, wie die Bundesregierung und die Antidiskriminierungsstelle auf diese erneute Niederlage reagieren werden.
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