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18.06.2024
09:58 Uhr

Zoll Konstanz: Schweizer vergisst Wertpapiere über 100.000 Franken im Auto

Zoll Konstanz: Schweizer vergisst Wertpapiere über 100.000 Franken im Auto

Am Zollamt Konstanz-Autobahn erlebten die Beamten des Hauptzollamts Singen einen ungewöhnlichen Fund: Ein 81-jähriger Schweizer Bürger hatte Aktienzertifikate im Wert von über 100.000 Schweizer Franken, umgerechnet mehr als 103.000 Euro, in seinem Kofferraum liegen. Der Vorfall ereignete sich bereits am 6. Juni, wurde jedoch erst am 17. Juni in einer Pressemitteilung bekannt gegeben.

Vergessen oder verschwiegen?

Der Senior, der mit seinem im Kanton Zürich zugelassenen Mercedes-Benz von Kreuzlingen nach Deutschland einreisen wollte, hatte bei der Kontrolle angegeben, keine Barmittel oder gleichgestellten Zahlungsmittel im Wert von 10.000 Euro oder mehr mit sich zu führen. Doch die Zöllner hatten den richtigen Riecher: Bei der Durchsuchung des Fahrzeugs stießen sie auf einen Koffer voller Wertpapiere.

Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet

Gegen den Schweizer wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet, und eine Sicherheit in Höhe von 13.000 Euro erhoben. Der Fall wurde zur weiteren Bearbeitung an die zuständige Straf- und Bußgeldstelle des Hauptzollamts Karlsruhe weitergeleitet. Sonja Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamts Singen, betonte: „Mitgeführte Barmittel ab 10.000 Euro müssen bei der Einreise nach Deutschland beim Zoll angemeldet werden. Neben Banknoten und Münzen gelten auch Aktien als Barmittel.“

Was gilt als Barmittel?

Laut der Pressemitteilung des Hauptzollamts müssen Personen, die mit Barmitteln im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr nach Deutschland einreisen, diesen Betrag beim Zoll anmelden. Zu den Barmitteln zählen neben Bargeld auch übertragbare Inhaberpapiere wie Solawechsel, Aktien, Zahlungsanweisungen, Schecks und Reiseschecks. Der Antrag kann übrigens online über das Zoll-Portal gestellt werden.

Schwerwiegende Konsequenzen bei Verstößen

Wer Barmittel oder gleichgestellte Zahlungsmittel pflichtwidrig nicht anmeldet oder unzutreffende oder unvollständige Angaben macht, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu einer Million Euro geahndet werden. Dies zeigt, wie ernst die deutschen Behörden solche Verstöße nehmen.

Ein weiterer Fall von staatlicher Überregulierung?

Dieser Vorfall wirft erneut Fragen zur Sinnhaftigkeit und Verhältnismäßigkeit der deutschen Zollbestimmungen auf. Während es zweifellos wichtig ist, Geldwäsche und andere kriminelle Aktivitäten zu verhindern, könnte man argumentieren, dass die strengen Meldepflichten und die hohen Bußgelder eine unnötige Belastung für ehrliche Bürger darstellen. Besonders ältere Menschen könnten durch die komplexen Regelungen überfordert sein.

In Zeiten, in denen die deutsche Wirtschaft durch überbordende Bürokratie und regulatorische Hürden ohnehin stark belastet ist, stellt sich die Frage, ob solche Maßnahmen wirklich zielführend sind. Eine Vereinfachung der Vorschriften und eine stärkere Fokussierung auf tatsächliche kriminelle Machenschaften wären wünschenswert.

Es bleibt abzuwarten, wie der Fall des 81-jährigen Schweizers weiterverfolgt wird und ob er eventuell als Präzedenzfall für eine Reform der bestehenden Regelungen dienen könnte.

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