Verwirrung bei der Grundsteuer: Was Hausbesitzer jetzt wissen müssen
Die Unsicherheit rund um die neue Grundsteuerreform sorgt bei vielen Hausbesitzern für Verwirrung. Viele fragen sich, wann die endgültigen Steuerbescheide eintreffen und wie hoch die Belastung tatsächlich ausfallen wird. Unklare Berechnungen und Verzögerungen tragen zur Verunsicherung bei. Spätestens in den nächsten drei Monaten sollen die Gemeinden die neuen Grundsteuerbescheide verschicken, die ab 2025 gelten.
Die neue Berechnung der Grundsteuer
Die Grundsteuerreform bringt einige Änderungen mit sich. Bisher wurden Grundstücke nach einem veralteten Einheitswert besteuert, der in Westdeutschland aus den 1960er Jahren und in Ostdeutschland sogar aus den 1930er Jahren stammt. Künftig wird die Grundsteuer auf Basis neuer Bewertungen berechnet. Insgesamt mussten dafür bundesweit rund 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden.
Die drei Bescheide
Grundstückseigentümer erhalten insgesamt drei Bescheide:
- Grundsteuerwertbescheid: Dieser legt den Wert des Grundstücks fest.
- Grundsteuermessbescheid: Hier wird die Grundsteuermesszahl festgelegt.
- Steuerbescheid: Das finale Dokument, das die zu zahlende Steuer bestimmt.
Der Steuerbescheid wird spätestens im Herbst 2024 verschickt. Die Steuer ist dann jeweils zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eines Jahres zu zahlen. Wer ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat, muss sich um nichts weiter kümmern, da der Betrag automatisch abgebucht wird.
Was ändert sich ab 2025?
Bisher haben die Finanzämter nur die Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheide verschickt. In vielen Fällen wurde der Wert im zweiten Bescheid erheblich angepasst, teilweise sogar verzehnfacht. Ab 2025 wird die Grundsteuer auf Basis der neuen Bewertungen berechnet, wobei Grundstücksfläche, Grundstücksart, Alter des Gebäudes und Infrastruktur eine Rolle spielen.
Hebesatz als entscheidender Faktor
Ein entscheidender Faktor für die Höhe der Grundsteuer ist der Hebesatz, der im Herbst 2024 festgelegt wird. Einige Kommunen haben bereits angekündigt, dass sich die Wertermittlung bis Januar 2025 verzögern könnte. Die Grundsteuer wird dann rückwirkend ab dem 1. Januar 2025 festgesetzt.
Wie berechnet sich die neue Grundsteuer?
Um die neue Grundsteuer zu berechnen, benötigen Sie drei Werte: den Grundstückswert, die Grundsteuermesszahl und den Hebesatz. Ein Beispiel: Auf einem 400 Quadratmeter großen Grundstück steht ein Haus mit einem Wert von 300.000 Euro. Die Grundsteuermesszahl beträgt 0,00044, was einen Steuermessbetrag von 132 Euro ergibt. Liegt der Hebesatz bei 340 Prozent, beträgt die Steuer 448,80 Euro (Messbetrag x Hebesatz).
Mehrkosten durch die Reform?
Die Grundsteuerreform soll grundsätzlich aufkommensneutral sein. Das bedeutet, dass die Kommunen ihre Hebesätze so anpassen, dass die heutigen Einnahmen erreicht werden. Dennoch kann es sein, dass einige Grundstückseigentümer mehr zahlen müssen, während andere weniger belastet werden. Dies hängt davon ab, wie hoch die Grundsteuer bisher war.
Was tun bei höheren Bescheiden?
Wer einen Grundsteuermessbescheid erhält, aus dem sich eine höhere Grundsteuer ergibt, sollte sofort reagieren und einen Antrag auf Neuveranlagung beim Finanzamt stellen. Als Richtwert gilt: Hat das Finanzamt den Wert um etwa ein Drittel angehoben, lohnt sich ein Einspruch.
Aktuelle Musterprozesse
Gut zu wissen ist, dass derzeit mehrere Musterprozesse zur neuen Grundsteuerreform bei Amts- und Finanzgerichten anhängig sind. Die Richter müssen prüfen, ob die neue Berechnung möglicherweise gegen die Verfassung verstößt.
Die Verwirrung um die Grundsteuerreform ist groß, doch mit den richtigen Informationen und rechtzeitigen Maßnahmen können Hausbesitzer besser auf die kommenden Änderungen vorbereitet sein.
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