Strengere Regeln für Asylbewerber: Heimreisen nach Afghanistan im Fokus
Die Diskussion um Asylbewerber, die trotz ihres Schutzstatus in Deutschland kurzfristig in ihre Heimatländer reisen, nimmt an Schärfe zu. Besonders heikel sind dabei Heimreisen nach Afghanistan, einem Land, aus dem viele Flüchtlinge aufgrund der unsicheren Lage geflohen sind. Die Bundesregierung plant nun, die Regeln für solche Reisen zu verschärfen.
Heimreisen trotz Asylstatus
Es klingt paradox: Asylbewerber, die in Deutschland Schutz suchen, reisen zurück in ihr Heimatland, um vermeintlich „Urlaub“ zu machen oder Verwandte zu besuchen. Ein solcher Fall ist Emroz, der 2015 aus Afghanistan floh und in Deutschland Asyl beantragte. Er reiste einmal zurück, um seinen alten und kranken Vater zu besuchen. „In unserer Kultur ist es wichtig, dass man seine Eltern besucht“, erklärt er. Doch solche Heimreisen werfen Fragen auf: Ist die Sicherheitslage in Afghanistan besser als gedacht?
Tricks und Schlupflöcher
Die Heimreisen erfolgen oft über Drittstaaten wie den Iran, um keine Spuren im Pass zu hinterlassen. Ein Visum wird auf einen separaten Zettel geklebt, sodass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nichts davon erfährt. Würde die Behörde davon erfahren, müsste sie prüfen, ob der Schutzstatus noch gerechtfertigt ist. Laut dem Innenministerium wird dies im Einzelfall entschieden.
Politische Reaktionen und Forderungen
CDU-Chef Friedrich Merz zeigt sich empört: „Wer in sein Heimatland reisen kann, um dort Urlaub zu machen oder Verwandte zu besuchen, der hat keinen Grund mehr, in Deutschland ein Asylverfahren weiter zu betreiben.“ Er fordert ein sofortiges Ende solcher Asylverfahren. Auch der SPD-Innenpolitiker Lars Castellucci verlangt Aufklärung und eine Statistik über die Zahl der Fälle, in denen der Flüchtlingsstatus aufgrund solcher Reisen entzogen wurde.
Neue Regelungen im Asylpaket
Die Bundesregierung hat sich kürzlich auf ein neues Asylpaket geeinigt. Demnach verliert jeder Asylbewerber, der ohne triftigen Grund ins Heimatland reist, seinen Schutzstatus. Triftige Gründe können sittliche Pflichten wie Beerdigungen oder Krankenbesuche sein. Doch die genauen Kriterien sind nicht festgelegt, was zu Unsicherheiten führen kann. Die Migrationsforscherin Victoria Rietig warnt vor einem „Umsetzungswirrwarr“, wenn Behörden die Lage unterschiedlich auslegen.
Umkehr der Beweislast
In Zukunft soll sich die Beweislast umkehren: Asylbewerber müssen nachweisen, dass ihre Heimreise einen sittlichen Grund hatte. Emroz fürchtet die Konsequenzen seiner Heimreise, versteht aber die Kritik: „Mein Papa ist alt geworden, ich musste das Risiko eingehen.“ Er betont jedoch, dass er es für zu gefährlich hält, dauerhaft in Afghanistan zu leben.
Die Debatte zeigt, wie komplex und emotional das Thema Asyl und Heimreisen ist. Es bleibt abzuwarten, wie die neuen Regelungen umgesetzt werden und welche Auswirkungen sie auf die betroffenen Asylbewerber haben werden.
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