Kostenlose Beratung
+49 7930-2699
150.000
Kunden
Sicherer
Versand
Keine
Meldepflicht
Kettner Edelmetalle
Menü
03.07.2024
12:12 Uhr

Steve Ballmer überholt Bill Gates auf der Reichstenliste

Steve Ballmer überholt Bill Gates auf der Reichstenliste

Der ehemalige CEO von Microsoft, Steve Ballmer (68), hat es geschafft: Zum ersten Mal hat er den Mitbegründer des Unternehmens, Bill Gates (68), in der Liste der reichsten Menschen der Welt überholt. Laut dem „Bloomberg Billionaires Index“ ist Ballmer nun der sechstreichste Mensch der Welt.

KI-Hype beflügelt Ballmers Vermögen

Der Grund für Ballmers Aufstieg liegt im anhaltenden Hype um künstliche Intelligenz. Durch die Partnerschaft mit OpenAI ist Microsoft einer der größten Gewinner der aktuellen Tech-Aktienrallye. Die Microsoft-Aktien stiegen zuletzt auf einen neuen Rekordwert und haben in diesem Jahr bereits um 21 Prozent zugelegt. Für Ballmer, der 90 Prozent seines 157 Milliarden Dollar schweren Nettovermögens in Microsoft-Aktien angelegt hat, ist dies äußerst profitabel.

Gates' diversifiziertes Portfolio

Im Gegensatz dazu hat Bill Gates sein Vermögen von 156,7 Milliarden Dollar deutlich mehr diversifiziert. Statt in Microsoft-Aktien steckt die Hälfte seines Vermögens im Unternehmen Cascade Investment, das er 1995 mit den Erlösen aus dem Verkauf von Microsoft-Aktien und Dividenden gegründet hatte. Über Cascade besitzt Gates auch einen Anteil von 21 Milliarden Dollar am Abfallentsorgungsunternehmen Republic Services.

Wohltätigkeit mindert Gates' Vermögen

Ein weiterer Grund für Gates' geringeres Vermögen ist sein Engagement in wohltätigen Zwecken. Zusammen mit seiner Ex-Frau Melinda French Gates (59) und seinem Freund Warren Buffett (93) hat Gates Milliarden von Dollar in den Aufbau der 75 Milliarden Dollar schweren Gates Foundation gesteckt. Seit der Gründung der Stiftung vor mehr als zwei Jahrzehnten haben Gates und seine ehemalige Frau fast 60 Milliarden Dollar aus ihrem persönlichen Vermögen gespendet.

Philanthropie ohne „Giving Pledge“

Während Gates im Jahr 2010 zusammen mit French Gates und Buffett die Organisation „Giving Pledge“ gründete, die die reichsten Menschen der Welt dazu bringen soll, den Großteil ihres Vermögens zu verschenken, hat Ballmer dieses Versprechen nicht unterzeichnet. Dennoch ist auch er philanthropisch tätig, allerdings nicht in der Größenordnung von Gates.

Langjährige Weggefährten

Die beiden Superreichen kennen sich schon lange. Gates gründete Microsoft 1975 zusammen mit seinem inzwischen verstorbenen Freund Paul Allen und leitete das Unternehmen bis 2000, als Ballmer ihn als CEO ablöste. Ballmer ging 2014 in den Ruhestand und wurde im selben Jahr zum größten Aktionär von Microsoft.

Die Verschiebung auf der Reichstenliste zeigt einmal mehr, wie stark der Einfluss von Technologie und Innovation auf den globalen Reichtum ist. Während Gates sein Vermögen zunehmend für wohltätige Zwecke einsetzt und diversifiziert, profitiert Ballmer direkt von der rasanten Entwicklung im Tech-Sektor. Die Zukunft wird zeigen, wie sich diese Dynamiken weiterentwickeln und welchen Einfluss sie auf die globale Wirtschaft haben werden.

Wissenswertes zum Thema

Magazin
18.09.2023
8 Min.

Gold vs. Aktien

Gold vs. Aktien: Gerade in diesen turbulenten Zeiten fragen sich Anleger, wo ihr Geld besser aufgehoben wäre. Lesen Sie hier mehr!
Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“