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02.08.2024
05:48 Uhr

Schwere Vorwürfe gegen den „Spiegel“: Till Lindemann erstattet Anzeige wegen Urkundenfälschung

Schwere Vorwürfe gegen den „Spiegel“: Till Lindemann erstattet Anzeige wegen Urkundenfälschung

Rammstein-Sänger geht juristisch gegen das Magazin vor

In einer brisanten Wendung der Affäre um Rammstein-Sänger Till Lindemann hat dieser nun Strafanzeige gegen die Verantwortlichen des „Spiegel“ erstattet. Der Vorwurf: Urkundenfälschung und versuchter Prozessbetrug. Diese schwerwiegenden Anschuldigungen könnten das renommierte Magazin in eine tiefe Krise stürzen.

Hintergrund der Auseinandersetzung

Die juristische Auseinandersetzung begann im Juni des vergangenen Jahres, als der „Spiegel“ in einem Artikel behauptete, Lindemann würde weibliche Fans mit K.o.-Tropfen gefügig machen. Diese Behauptung durfte das Magazin jedoch bereits seit einem Jahr nicht mehr aufstellen, wie das Hanseatische Oberlandesgericht im Berufungsverfahren am 19. Juli erneut bestätigte.

Fragwürdige eidesstattliche Versicherungen

Zum Beweis seiner Vorwürfe legte der „Spiegel“ zwei eidesstattliche Versicherungen vor, die angeblich von den Opfern „Zoe“ und „Sophie W.“ stammten. Nun musste das Magazin jedoch einräumen, dass diese Versicherungen nicht echt waren. Rechtsanwalt Simon Bergmann, der Lindemann vertritt, erklärte, dass die ursprünglich eingereichten Dokumente nicht von den genannten Frauen stammten.

Unstimmigkeiten und neue Beweise

Bereits im Juli des vergangenen Jahres hatte Bergmann auf „Ungereimtheiten“ hingewiesen. So wies die eidesstattliche Versicherung von „Zoe“ die Besonderheit auf, dass sie auf der vorletzten Seite mit einem Satz begann, der auf der nächsten Seite nicht fortgesetzt wurde. Stattdessen befand sich dort nur noch die Unterschrift der Zeugin. Dies deutet darauf hin, dass einzelne Seiten entfernt oder ausgetauscht wurden.

Im Berufungsverfahren reichte der „Spiegel“ dann zwei neue eidesstattliche Versicherungen ein, die erneut von „Zoe“ und „Sophie W.“ stammen sollten. Diese wichen jedoch „nicht unerheblich“ von den ersten Fassungen ab, wie Bergmann betonte. Der „Spiegel“ erklärte dies mit einem „Versehen“ des eigenen Prozessbevollmächtigten und seines Sekretariats, bei dem verschiedene Fassungen miteinander vertauscht worden seien.

Aufklärung durch Strafverfolgungsbehörden gefordert

Besonders schwerwiegend ist der Fall, weil der „Spiegel“ im Verfahren immer wieder betont hatte, dass eidesstattlichen Versicherungen aufgrund der Strafbewehrung ein hohes Maß an Glaubwürdigkeit zukomme. In Aussage-gegen-Aussage-Fällen müssten sie ausreichen, um eine Verdachtsberichterstattung zu rechtfertigen. Lindemanns Anwalt fordert nun, dass die Strafverfolgungsbehörden den Vorgang aufklären. Der Rammstein-Sänger hat deshalb Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Hamburg gegen die Verantwortlichen des „Spiegel“ erstattet.

Dieser Fall zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, dass Medien verantwortungsvoll und sorgfältig arbeiten. Die Vorwürfe gegen den „Spiegel“ sind schwerwiegend und müssen gründlich untersucht werden. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation weiterentwickelt und welche Konsequenzen dies für das Magazin haben wird.

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