Sächsische Staatsanwaltschaft verschenkt Milliarden: Bitcoin-Verkauf als fataler Fehler
Ein beispielloser Vorgang erschüttert den Freistaat Sachsen: Die vorschnelle Veräußerung eines gigantischen Bitcoin-Schatzes durch die Dresdner Generalstaatsanwaltschaft könnte sich als einer der kostspieligsten Fehler in der Geschichte der sächsischen Finanzverwaltung erweisen. Durch den übereilten Verkauf von knapp 50.000 Bitcoins entgingen dem Freistaat potenzielle Mehreinnahmen in Höhe von etwa 1,6 Milliarden Euro.
Fragwürdige Entscheidung unter dem Deckmantel der "Notveräußerung"
Die Kryptowährung stammte aus Ermittlungen gegen die mutmaßlichen Betreiber der illegalen Streaming-Plattform "movie2k". Im Januar wurden die digitalen Münzen den Behörden übergeben - damaliger Wert: etwa 2,1 Milliarden Euro. Doch anstatt die weitere Entwicklung abzuwarten, entschied sich die Staatsanwaltschaft für einen schnellen Verkauf zwischen dem 19. Juni und 12. Juli, der immerhin 2,6 Milliarden Euro einbrachte.
Eine Spekulation der Strafverfolgungsbehörde ist nicht zulässig
Mit dieser lapidaren Begründung verteidigt Staatsanwalt Patrick Pintaske die umstrittene Entscheidung. Eine fadenscheinige Argumentation, die viele Fragen aufwirft.
Bürokratische Sturheit kostet Steuerzahler Milliarden
Die Begründung der Behörde für den vorschnellen Verkauf erscheint geradezu grotesk: Man habe einen möglichen Wertverlust von zehn Prozent befürchtet. Diese Argumentation offenbart das fundamentale Unverständnis staatlicher Stellen im Umgang mit modernen Finanzinstrumenten. Während private Investoren und Unternehmen längst die Potenziale der Kryptowährungen erkannt haben, verschenkt die öffentliche Hand durch bürokratische Engstirnigkeit Milliarden an Steuergeldern.
Verpasste Chancen für den Freistaat
- Mit den entgangenen 1,6 Milliarden Euro hätte die Carolabrücke in Dresden 16 Mal neu gebaut werden können
- Wichtige Infrastrukturprojekte hätten problemlos finanziert werden können
- Investments in Bildung und Forschung wären möglich gewesen
Rechtliche Hängepartie verzögert Verwendung
Besonders irritierend: Das Verfahren gegen die mutmaßlichen Betreiber von "movie2k" ist noch nicht einmal eröffnet. Das Landgericht Leipzig muss erst noch über die endgültige Einziehung zugunsten der Staatskasse entscheiden. Bis dahin liegen die erzielten 2,6 Milliarden Euro auf einem Verwahrkonto der Bundesbank - während der Freistaat bei wichtigen Investitionen auf die Bremse tritt.
Dieser Fall zeigt einmal mehr, wie dringend unsere Behörden einer Modernisierung bedürfen. In Zeiten, in denen digitale Innovationen unsere Wirtschaft prägen, kann es sich der Staat nicht leisten, aus übertriebener Vorsicht oder mangelndem Verständnis Milliardenwerte zu verschenken. Die sächsischen Steuerzahler zahlen nun den Preis für diese verfehlte Entscheidung.
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