Insolvenz von Solaranlagen-Hersteller Bosswerk: Was Kundinnen und Kunden jetzt wissen müssen
Die Insolvenzwelle in Deutschland reißt nicht ab. Diesmal betrifft es einen führenden Hersteller von Solaranlagen: Die Firma Bosswerk, bekannt unter der Marke GreenAkku, hat Insolvenz angemeldet. Das Unternehmen mit Sitz in Nettetal verkaufte hauptsächlich Solaranlagen für Balkone, Wechselrichter, Stromspeicher und weitere Technik. Was bedeutet das für die betroffenen Kundinnen und Kunden?
Bosswerk meldet Insolvenz an: Ein Schlag für die Solarbranche
Seit 2010 ist Bosswerk im Geschäft und hat bis heute etwa eine halbe Million Photovoltaikanlagen an private und gewerbliche Kundinnen und Kunden verkauft. Doch angesichts der angespannten Lage auf dem Solarmarkt musste das Unternehmen am 24. Juli einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht Krefeld stellen. Der Geschäftsbetrieb soll zunächst weiterlaufen, und die rund 100 Mitarbeitenden sollen weiterhin beschäftigt werden. „Die Zahlung der Löhne und Gehälter ist während des vorläufigen Insolvenzverfahrens sichergestellt“, heißt es von Seiten des Unternehmens.
Was bedeutet die Insolvenz für Kundinnen und Kunden?
Obwohl der Online-Shop von Bosswerk weiterhin Produkte anbietet, gibt es für Kundinnen und Kunden einige wichtige Punkte zu beachten. Bestellungen, die vor dem 24. Juli aufgegeben wurden und deren Ware noch nicht geliefert wurde, werden nicht mehr bedient. Diese Kundinnen und Kunden werden laut Insolvenzrecht zu Gläubigern der insolventen Firma. Die Verbraucherzentrale rät, Forderungen in die Insolvenztabelle eintragen zu lassen. Nach Ablauf einer Frist wird das verbleibende Firmenvermögen anteilig unter allen Gläubigern aufgeteilt. Allerdings sollten die Erwartungen niedrig gehalten werden, wie Iwona Husemann von der Verbraucherzentrale NRW erklärt: „Die Befriedigung aus der Insolvenzmasse ist in der Regel sehr gering.“
Vorsicht bei Vorkasse
Die Verbraucherzentrale warnt davor, Produkte bei einem insolventen Unternehmen auf Vorkasse zu bestellen. „Sie tragen das Risiko, dass Ihre Zahlung bei ausbleibender Lieferung in die Insolvenzmasse fällt“, so die Verbraucherschützer. Am besten sollte Ware erst bezahlt werden, wenn sie auch tatsächlich geliefert wurde – also auf Rechnung. Bereits erhaltene Ware muss jedoch immer bezahlt werden, selbst wenn das Unternehmen insolvent ist.
Branchenweite Probleme
Bosswerk ist nicht das einzige Unternehmen, das im Solarmarkt mit Schwierigkeiten zu kämpfen hat. Erst kürzlich meldete ein weiteres deutsches Solarunternehmen Insolvenz an. Doch die Probleme sind nicht auf die Solarbranche beschränkt: In diesem Jahr mussten branchenübergreifend zahlreiche traditionsreiche Unternehmen Insolvenz anmelden. Dies zeigt die prekäre Lage vieler deutscher Unternehmen und wirft Fragen über die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen auf.
In Zeiten, in denen die Energiewende und der Ausbau erneuerbarer Energien immer dringlicher werden, sind solche Insolvenzen besonders besorgniserregend. Es stellt sich die Frage, ob die aktuelle Politik ausreichend Unterstützung bietet, um die deutsche Wirtschaft und insbesondere zukunftsweisende Branchen wie die Solarindustrie zu stärken.
Für Kundinnen und Kunden bleibt zu hoffen, dass die Sanierung von Bosswerk gelingt und sie ihre bestellten Produkte bald erhalten. Bis dahin sollten Verbraucher vorsichtig sein und sich gut informieren, bevor sie bei insolventen Unternehmen Bestellungen aufgeben.
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