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03.06.2024
15:02 Uhr

FTI-Insolvenz: Was Urlauber jetzt wissen müssen

FTI-Insolvenz: Was Urlauber jetzt wissen müssen

Die Nachricht schlug in der Reisebranche wie eine Bombe ein: Der drittgrößte deutsche Reiseveranstalter FTI ist insolvent. Ein Schock für Tausende von Urlaubern, die nun um ihre wohlverdienten Reisen und um ihr hart erspartes Geld bangen. Die Münchner Firma, zu der auch die Marken 5vorFlug, BigXtra sowie die Mietwagenanbieter DriveFTI und Cars and Camper gehören, hat beim Amtsgericht München Insolvenz angemeldet. Die Pleite des Giganten, der im letzten Geschäftsjahr stolze 4,1 Milliarden Euro Umsatz verbuchte, ist ein Desaster für die Tourismusindustrie und erinnert fatal an den Zusammenbruch von Thomas Cook im Jahr 2019.

Wichtiges Dokument für betroffene Reisende

Die unmittelbare Frage, die sich nun vielen Betroffenen stellt: Wie bekomme ich mein Geld zurück? Hier kommt ein entscheidendes Dokument ins Spiel – der Sicherungsschein. Dieser ist der Schlüssel zur Absicherung durch den Deutschen Reisesicherungsfonds. Ohne diesen Schein stehen Reisende im Regen, denn er enthält alle relevanten Informationen zur Versicherung im Falle einer Insolvenz des Reiseveranstalters.

Was tun bei FTI-Insolvenz?

  • Kontaktieren Sie den Kundenservice: Sollten Sie eine Reise gebucht haben, die ab dem 4. Juni stattfinden sollte, kontaktieren Sie umgehend den Kundenservice von FTI. Bereits gebuchte Reisen werden storniert und die Erstattung erfolgt über den Reisesicherungsfonds, was allerdings Monate dauern kann.
  • Prüfen Sie Ihre Buchungsunterlagen: Ist FTI lediglich als Vermittler aufgetreten und steht ein anderer Anbieter wie TUI oder Alltours in Ihren Unterlagen, wenden Sie sich direkt an diese Unternehmen.
  • Behalten Sie Ruhe: Bei Anwesenheit im Urlaubsort sollten Sie den lokalen Ansprechpartner kontaktieren. Fehlen die Kontaktdaten, hilft die Rezeption weiter.
  • Chargeback-Verfahren nutzen: Wurde die Reise mit Kreditkarte bezahlt, kann ein Chargeback-Verfahren zur Rückbuchung führen.
  • PayPal-Käuferschutz aktivieren: Bei Bezahlung via PayPal sollte umgehend der Käuferschutz in Anspruch genommen werden.

Wer ist nicht abgesichert?

Ein herber Schlag ist die Insolvenz für jene, die keine Pauschalreise, sondern lediglich Einzelleistungen wie ein Hotelzimmer oder einen Mietwagen gebucht haben. Hier greift der Sicherungsschein nicht und der Deutsche Reisesicherungsfonds bietet keinen Schutz. Betroffene sollten sich an den Insolvenzverwalter wenden und ihre Forderungen geltend machen.

Kritische Betrachtung der Lage

Die Insolvenz von FTI ist ein weiterer Beleg dafür, dass in der deutschen Wirtschaft und Politik dringender Handlungsbedarf besteht. Es zeigt die Fragilität einer Branche, die durch politische Entscheidungen und wirtschaftliche Missstände immer wieder ins Wanken gebracht wird. Die Bundesregierung ist gefordert, eine solide Basis für die Reiseindustrie zu schaffen und traditionelle Wirtschaftszweige zu stärken, anstatt sich auf experimentelle und spaltende politische Agenden zu konzentrieren.

Die Lehre aus der Krise

Die aktuelle Situation rund um FTI verdeutlicht, wie wichtig es ist, auf solide und bewährte Sicherheitsnetze zu setzen. Edelmetalle wie Gold und Silber bieten in Zeiten der Unsicherheit eine Stabilität, die moderne Finanzprodukte und -dienstleistungen oft vermissen lassen. Es ist an der Zeit, dass Verbraucher und Politik gleichermaßen diese traditionellen Werte wieder schätzen und sich auf Beständigkeit besinnen.

Kontaktdaten und weitere Schritte

Betroffene Urlauber können sich an die Hotline 0040 89 710 45 14 98 wenden, auch wenn diese zwischenzeitlich unerreichbar gewesen sein mag. Die Geduld und das Beharren auf traditionellen Absicherungsmethoden könnten sich langfristig auszahlen – sowohl für den Einzelnen als auch für die Gesamtwirtschaft.

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