Kostenlose Beratung
+49 7930-2699
150.000
Kunden
Sicherer
Versand
Keine
Meldepflicht
Kettner Edelmetalle
Menü
20.09.2024
05:55 Uhr

Fall Arne Schönbohm: ZDF und Jan Böhmermann drohen teure Niederlage

Fall Arne Schönbohm: ZDF und Jan Böhmermann drohen teure Niederlage

Das Münchener Landgericht hat in einer vorläufigen Einschätzung die Klage von Arne Schönbohm, dem ehemaligen Chef des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), in entscheidenden Punkten befürwortet. Dies könnte für den Fernsehsender ZDF und den Moderator Jan Böhmermann erhebliche finanzielle Konsequenzen haben.

Hintergrund der Klage

Arne Schönbohm wirft Jan Böhmermann vor, in seiner Sendung ZDF Magazin Royale im Oktober 2022 falsche Behauptungen über ihn verbreitet zu haben. Diese beinhalten unter anderem eine vermeintliche Nähe zu russischen Geheimdiensten. Das Gericht deutete an, dass diese Behauptung unwahr sei und stellte den Vorwurf infrage, Schönbohm sei ein Risiko für die Cybersicherheit Deutschlands.

Schadenersatzforderung und Konsequenzen

Der ehemalige BSI-Chef hat das ZDF auf 100.000 Euro Schadenersatz verklagt. Nach der Ausstrahlung der Sendung sah sich Schönbohm einer „Hexenjagd“ ausgesetzt und wurde von Bundesinnenministerin Nancy Faeser suspendiert. Monatelange Untersuchungen, auch durch das Bundesamt für Verfassungsschutz, ergaben jedoch, dass die Vorwürfe unbegründet waren. Während dieser Zeit wurde Schönbohm zur Akademie für Öffentliche Verwaltung versetzt und durfte sich auf Anordnung des Innenministeriums nicht öffentlich verteidigen.

Reaktionen und Einschätzungen

Im Münchner Justizpalast verteidigten die Anwälte des ZDF die Recherchen der Böhmermann-Redaktion. Sie betonten, dass nie behauptet worden sei, Schönbohm habe Verbindungen zu russischen Geheimdiensten. Doch Schönbohms Anwalt Markus Hennig konterte: „Jeder hat doch in Deutschland gesehen, dass meinem Mandanten eine Nähe zu russischen Geheimdiensten unterstellt wurde.“ Auch die Richter schlossen sich dieser Einschätzung an.

Gerichtliche Entscheidung steht bevor

Die Pressekammer setzte den Streitwert auf 205.000 Euro fest. Ein Urteil soll am 28. November folgen. Sollte das ZDF unterliegen, könnten hohe Kosten auf den Sender zukommen. Zudem bleibt die Forderung nach Schadenersatz bestehen. Die Anwälte des ZDF warnten bereits, eine solche Strafe könne die Pressefreiheit gefährden. Schönbohms Anwälte hingegen argumentierten, ihr Mandant habe wochenlang eine schlechte Berichterstattung über seine Person ertragen müssen.

Politische Implikationen

Der Fall hat auch politische Dimensionen. Schönbohm, ein Mitglied der CDU, sah sich von der eigenen Partei wenig unterstützt, während Bundesinnenministerin Nancy Faeser trotz ihres skandalösen Vorgehens weiterhin im Amt bleibt. Dies wirft ein Schlaglicht auf die politische Kultur in Deutschland und die fehlende Rückendeckung innerhalb der Parteien.

Nach dem positiven Verlauf des Gerichtstermins äußerte sich Schönbohm gegenüber FOCUS Online vorsichtig optimistisch: „Ich bin zufrieden, wie alles gelaufen ist. Nun warten wir mal in aller Demut den Richterspruch ab.“

Der Fall zeigt einmal mehr, wie wichtig eine sorgfältige und wahrheitsgemäße Berichterstattung ist und welche Auswirkungen falsche Anschuldigungen haben können. Es bleibt abzuwarten, wie das Gericht letztlich entscheiden wird und welche Konsequenzen dies für die beteiligten Parteien haben wird.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“