EU-Kommission startet Defizitverfahren gegen sieben Länder wegen hoher Neuverschuldung
Die Europäische Kommission hat gegen sieben EU-Mitgliedstaaten, darunter Frankreich und Italien, ein Defizitverfahren eingeleitet. Diese Länder wiesen ein übermäßiges Defizit auf, wie die Brüsseler Behörde am Mittwoch mitteilte. Neben Frankreich und Italien sind auch Belgien, Ungarn, Malta, Polen und die Slowakei betroffen. Gegen Rumänien läuft bereits ein Verfahren.
Deutschland bleibt verschont
Deutschland hingegen bleibt mit einer erwarteten Defizitquote von 1,6 Prozent in diesem Jahr von einem solchen Verfahren verschont. Die Defizitverfahren waren aufgrund der Corona-Krise sowie der Folgen des russischen Angriffs auf die Ukraine zuletzt ausgesetzt worden. Mit der Einleitung eines Strafverfahrens müssen die betroffenen Länder Maßnahmen ergreifen, um Verschuldung und Defizit zu senken. Dies soll die Stabilität der Eurozone sichern.
Zwölf EU-Staaten überschreiten Defizit-Obergrenze
Im vergangenen Jahr hatten zwölf EU-Staaten die Defizit-Obergrenze nicht eingehalten. Das Regelwerk der EU erlaubt eine Neuverschuldung von höchstens drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Dass nur gegen sieben Länder neue Verfahren eingeleitet wurden, liegt daran, dass die Kommission verschiedene Faktoren berücksichtigt. Dazu zählen etwa besondere wirtschaftliche Umstände oder erhöhte Verteidigungsausgaben.
Staatsschulden und Stabilitäts- und Wachstumspakt
Das Regelwerk für Staatsschulden und Defizite, bekannt als Stabilitäts- und Wachstumspakt, wurde kürzlich reformiert. Grundsätzlich gilt aber weiterhin, dass der Schuldenstand eines Mitgliedstaates 60 Prozent der Wirtschaftsleistung nicht überschreiten darf. Gleichzeitig muss das gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit unter drei Prozent des BIP gehalten werden. Jedes Land muss gemeinsam mit der EU-Kommission einen vierjährigen Haushaltsplan aufstellen, der unter bestimmten Bedingungen auf sieben Jahre ausgeweitet werden kann.
Politische und wirtschaftliche Implikationen
Die Einleitung dieser Defizitverfahren könnte weitreichende politische und wirtschaftliche Implikationen haben. Die betroffenen Länder müssen nun innerhalb von zwei Wochen Stellungnahmen des Wirtschafts- und Finanzausschusses einholen. Danach wird die Kommission Stellungnahmen abgeben, um das Bestehen eines übermäßigen Defizits in den betreffenden Ländern zu bestätigen. Im Juli sollen dann die EU-Finanzminister Empfehlungen zur Defizitreduzierung aussprechen.
Kritik an der EU-Politik
Es stellt sich die Frage, ob die EU-Kommission mit ihren Maßnahmen die richtigen Prioritäten setzt. Während Deutschland mit einer soliden Haushaltsführung glänzt, geraten andere Länder zunehmend unter Druck. Kritiker könnten argumentieren, dass die EU ihre Mitgliedstaaten in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit stärker unterstützen sollte, anstatt sie mit Strafverfahren zu überziehen. Diese Maßnahmen könnten die wirtschaftliche Spaltung innerhalb der Union weiter vertiefen und langfristig zu einer Destabilisierung führen.
Die kommenden Wochen werden zeigen, wie die betroffenen Länder auf die Maßnahmen der EU-Kommission reagieren und welche Schritte sie unternehmen werden, um ihre Haushalte zu konsolidieren. Fest steht, dass die Stabilität der Eurozone auf dem Spiel steht und die EU-Kommission entschlossen ist, ihre Regeln durchzusetzen.
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