Einspruch gegen WHO-Reform: Österreichs Frist bis Juli 2025
Die politische Auseinandersetzung um die Reform der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat eine neue Dringlichkeit erreicht. Bis Mitte Juli 2025 haben Österreich und andere Nationalstaaten Zeit, um gegen die beschlossenen Änderungen Einspruch zu erheben. Der Stichtag wurde von der Europäischen Union bestätigt.
Kritik an fehlendem parlamentarischen Verfahren
Der EU-Parlamentarier Gerald Hauser (FPÖ) kritisiert das Verfahren scharf. Hauser bemängelt, dass das EU-Parlament die weitreichenden Beschlüsse, die bei der Weltgesundheitskonferenz in Genf gefasst wurden, nicht zur Abstimmung gebracht habe. Stattdessen sei lediglich gefragt worden, ob es Einwände gebe, die jedoch nicht angemeldet wurden. Hauser sieht in diesen Beschlüssen eine Bedrohung für die Souveränität der Nationalstaaten.
Fristenlauf beginnt im September 2024
Hausers Anfrage ergab, dass der Fristenlauf mit dem 19. September 2024 beginnt. Somit haben die Nationalstaaten, einschließlich Österreich, bis zum 19. Juli 2025 Zeit, der WHO mitzuteilen, dass sie die Beschlüsse nicht umsetzen wollen. Bürgerrechtler aus der Schweiz haben bereits Anfang Oktober den Bundesrat aufgefordert, bis zu diesem Datum Einspruch einzulegen.
FPÖ fordert Einspruch
Die Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ) fordert vehement einen Einspruch gegen die WHO-Reform. Hauser betont, dass nur durch einen Einspruch verhindert werden könne, dass die nationale Souveränität an eine nicht gewählte, supranationale Organisation wie die WHO abgetreten werde. Er kündigt an, dass die FPÖ einen Beschluss herbeiführen werde, um das Ende der österreichischen Souveränität zu verhindern.
Widerstand der Systemparteien erwartet
Hauser zeigt sich gespannt, wie die anderen Parteien, insbesondere die ÖVP, reagieren werden. Er vermutet, dass eine mögliche Koalition aus Schwarz und Rot keinen Einspruch erheben werde, da alle Parteien außer der FPÖ den Ideen der WHO linientreu folgen.
Verbindlichkeit der Änderungen ab September 2025
Ohne Einspruch würden die Änderungen der IGV ab dem 19. September 2025 verbindlich und für Österreich verpflichtend werden. Hauser fasst die wesentlichen Punkte der geänderten Vorschriften zusammen, die an die supranationale und nicht gewählte WHO abgetreten würden. Dabei gehe es um Zensur und Kontrolle, die Definition einer „pandemischen Notlage“, umfassende Finanzierung vor allem des Westens und die Schaffung internationaler Gesundheitsbehörden, die die nationale Gesundheitssouveränität weiter abschaffen.
Die Debatte um die WHO-Reform zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, die nationale Souveränität zu wahren und sich gegen übermäßigen Einfluss supranationaler Organisationen zur Wehr zu setzen. Die kommenden Monate werden zeigen, ob Österreich und andere Nationalstaaten diesen Weg gehen werden.
Die Stunde Null Sichern Sie sich nur noch heute bis 23:59 Uhr unsere Freiheits-Pakete die Dominik Kettner exklusiv für Sie zusammengestellt hat
- Kettner Edelmetalle News
- Finanzen
- Wirtschaft
- Politik