Bundesregierung weicht geplante Asbest-Neuregelung auf
Die deutsche Bundesregierung hat bei der geplanten Neufassung der Gefahrstoffverordnung einen überraschenden Rückzieher gemacht. Diese Neuregelung, die bisher kaum in der Öffentlichkeit diskutiert wurde, sollte den Umgang mit alten, potenziell asbestbelasteten Gebäuden strenger reglementieren. Doch nun wurde die ursprünglich geplante Asbest-Erkundungspflicht aus dem Entwurf entfernt, wie die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet.
Ursprüngliche Pläne und deren Aufweichung
Über mehrere Jahre hinweg hatten Gewerkschaften, Berufsgenossenschaften, Bauunternehmen, die Wohnungswirtschaft sowie Experten und Politiker unter der Federführung des Arbeitsministeriums intensiv beraten, um einen besseren Schutz vor Asbest in Bestandsgebäuden zu gewährleisten. Der ursprüngliche Entwurf sah vor, dass Bau- oder Umbauarbeiten in Häusern, die vor 1993 gebaut wurden, erst nach einer verpflichtenden Erkundung auf gefährliche Stoffe beginnen dürften.
Doch in der aktuellen Version des Entwurfs fehlt diese Asbest-Erkundungspflicht. Stattdessen sollen Auftraggeber nun lediglich verpflichtet werden, Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die sie mit „zumutbarem Aufwand“ beschaffen können. Diese Kehrtwende sei offenbar nicht aus fachlichen, sondern aus politischen Erwägungen erfolgt. Die Bundesregierung befürchtet vor allem Mehrkosten für die Eigentümer im Falle von Asbestfunden, die beispielsweise die energetische Gebäudesanierung behindern könnten.
Reaktionen und Kritik
Die Baubranche zeigt sich empört über diese Entscheidung. So sei es „unredlich“, den Klimaschutz gegen die Gesundheit der Bauarbeiter auszuspielen, heißt es aus der Baubranche. Norbert Kluger von der Berufsgenossenschaft Bau fordert, dass die Bundesregierung Bauherren bei der Erkundung, Sanierung und Entsorgung finanziell unterstützen sollte, anstatt Menschen in Gefahr zu bringen.
Asbest ist zwar seit 1993 am Bau verboten, dennoch ist die gefährliche Mineralfaser nach wie vor für mehr als jede zweite tödliche Berufskrankheit verantwortlich. Jahr für Jahr sterben etwa 1.500 Menschen an den Folgen von Asbest. Es wird geschätzt, dass noch immer mehr als 20 Millionen Tonnen asbesthaltiger Materialien in älteren Häusern vorhanden sind, darunter in Eternitplatten, Fensterkitt, Fliesen- und Teppichklebern, Rohren, Putz oder Estrich.
Politische Erwägungen und wirtschaftliche Interessen
Die Entscheidung der Bundesregierung, die Regelung aufzuweichen, zeigt einmal mehr, wie politische Erwägungen und wirtschaftliche Interessen oft über den Schutz der Gesundheit gestellt werden. Kanzleramtsminister Wolfgang Schmidt (SPD) schrieb in einem Brief an mehrere Verbände aus der Bauwirtschaft, dass es „erhebliche Bedenken“ gebe, dass weitreichende Pflichten die energetische Gebäudesanierung behindern könnten.
Das Arbeitsministerium, ebenfalls SPD-geführt, erklärte auf Anfrage, die neue Verordnung befinde sich derzeit in der regierungsinternen Ressortabstimmung. Diese abzuwarten bleibe, hieß es. Kritiker sehen darin jedoch einen klaren Rückschritt in Sachen Arbeitsschutz und Gesundheit.
Die aktuelle Entwicklung zeigt deutlich, dass die Bundesregierung die Interessen der Bauwirtschaft über die Gesundheit der Bürger stellt. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Diskussion weiterentwickelt und ob es doch noch zu einer strengeren Regulierung kommen wird. Fakt ist jedoch, dass die Gefahr durch Asbest in alten Gebäuden weiterhin besteht und nicht unterschätzt werden darf.
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