Bundesgerichtshof stärkt Fluggastrechte: Airlines müssen auch Konkurrenz-Flüge anbieten
In einem wegweisenden Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Rechte von Flugreisenden deutlich gestärkt. Die Richter in Karlsruhe entschieden, dass Fluggesellschaften bei Annullierungen nicht nur eigene Ersatzflüge, sondern auch Verbindungen von Konkurrenzunternehmen anbieten müssen - selbst wenn sie am selben Tag noch eigene Flüge durchführen können.
Entschädigung für versäumte Möglichkeiten
Der konkrete Fall, der zu diesem Grundsatzurteil führte, betraf einen Passagier, der im Juli 2019 mit Easyjet von Berlin-Tegel nach Düsseldorf fliegen wollte. Nach der Annullierung seines Fluges bot die Airline zwar mehrere eigene Ersatzflüge an, ignorierte jedoch die möglicherweise früher verfügbaren Flüge anderer Fluggesellschaften. Der Reisende entschied sich letztlich für eine Bahnfahrt und trat seine Ansprüche später an das Fluggastrechteportal Flightright ab.
Kritische Wendung in der Rechtsprechung
Das Urteil des BGH widerspricht der bisherigen Auffassung des Berliner Landgerichts, das die Airline nicht in der Pflicht sah, Flüge von Konkurrenten anzubieten. Diese verbraucherfeindliche Auslegung wurde nun korrigiert - ein deutliches Signal für mehr Kundenorientierung in einer Branche, die oft wegen mangelnder Transparenz in der Kritik steht.
Die Fluggesellschaft muss nachweisen, dass keine früheren Flüge anderer Airlines verfügbar waren oder dass es unzumutbar gewesen wäre, diese zu finden und anzubieten.
Wirtschaftliche Konsequenzen für die Luftfahrtbranche
Diese Entscheidung könnte weitreichende Folgen für die gesamte Luftfahrtbranche haben. Airlines werden nun gezwungen sein, ihre Serviceleistungen bei Flugausfällen zu überdenken und möglicherweise kostspielige Kooperationen mit Konkurrenten einzugehen. In Zeiten ohnehin steigender Kosten durch überbordende Umweltauflagen und CO2-Steuern dürfte dies die Gewinnmargen der Fluggesellschaften weiter unter Druck setzen.
Praktische Auswirkungen für Verbraucher
- Anspruch auf schnellstmögliche Beförderung zum Zielort
- Mehr Auswahlmöglichkeiten bei Ersatzflügen
- Bessere Durchsetzbarkeit von Entschädigungsansprüchen
- Stärkere Verhandlungsposition gegenüber Airlines
Dieses Urteil reiht sich ein in eine Serie von Entscheidungen, die die Verbraucherrechte im Luftverkehr stärken. Während dies aus Kundensicht zu begrüßen ist, stellt es die ohnehin stark regulierte Luftfahrtbranche vor weitere Herausforderungen. In Zeiten, in denen die deutsche Wirtschaft unter einer zunehmenden Regulierungswut und ideologiegetriebenen Klimapolitik ächzt, könnte dies weitere negative Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Airlines haben.
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