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21.07.2024
09:17 Uhr

Ampel kürzt bei der Rente – auf Kosten der Gesellschaft

Ampel kürzt bei der Rente – auf Kosten der Gesellschaft

Die Ampel-Koalition hat in ihrem Haushalt für 2025 beschlossen, den Bundeszuschuss zur Rentenversicherung zu kürzen. Dies könnte weitreichende Folgen für die deutsche Gesellschaft haben. Bereits zum vierten Mal in drei Jahren greift die Bundesregierung in die Rentenkasse ein. Laut dem Haushaltsentwurf für 2025 sowie dem Finanzplan bis 2028 sollen in den kommenden Jahren zwei Milliarden Euro weniger an die Rentenversicherung überwiesen werden, als ursprünglich vorgesehen. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) beziffert die Gesamthöhe der Kürzungen durch die Ampel-Koalition auf 8,8 Milliarden Euro.

Steigende Beiträge an die Rentenkasse

Die Kürzungen bleiben nicht ohne Auswirkungen auf die DRV und somit auch auf die Beitragszahler. Um die Renten der 21 Millionen Rentner und Rentnerinnen weiterhin finanzieren zu können, muss die DRV mehr Geld aus ihrer Rücklage entnehmen. Diese Rücklage wurde 2018 geschaffen, um eine Beitragserhöhung möglichst weit nach hinten zu schieben. Doch nun scheint eine frühere Auflösung dieser Rücklage unausweichlich. „Daher wird nach jetzigem Stand im Jahr 2028 ein um 0,1 Prozentpunkte stärkerer Anstieg als bisher erwartet wahrscheinlicher. Das würde eine Belastung der Versicherten und der Arbeitgeber bedeuten,“ so die DRV in einer Stellungnahme.

Rentenpaket II und die geplanten Beitragserhöhungen

Zusätzlich hat die Ampel auch in ihrem Rentenpaket II, das sich noch im parlamentarischen Verfahren befindet, eine Beitragserhöhung ab 2028 vorgesehen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass der Beitragssatz auf 20 Prozent steigen muss. Aufgrund der Kürzungen im Finanzplan bis 2028 warnt die DRV nun, dass eher von 20,1 Prozent auszugehen sei. Ein plötzlicher Anstieg der Beiträge von 18,6 auf 20,1 Prozent wird die Beitragszahler deutlich spüren.

Sozialbeiträge steigen weiter

Neben den Rentenbeiträgen sollen auch andere Sozialbeiträge wie die gesetzliche Krankenkasse und der Pflegebeitrag steigen. Bis in die 2030er Jahre soll der Beitragssatz von aktuell 16,3 Prozent auf 19,3 Prozent ansteigen. Eine Studie der DAK erwartet ab 2027 einen Beitragssatz von 16,9 Prozent. Auch im Pflegebereich könnte der Beitragssatz bis 2030 um 0,7 Prozentpunkte ansteigen. Die Arbeitslosenversicherung wird bis 2027 zunächst von 2,6 Prozent auf 2,5 Prozent sinken, könnte aber bis 2035 auf 3,0 Prozent steigen.

Weniger netto vom brutto: Die Auswirkungen

Die geplanten Erhöhungen der Sozialbeiträge werden den Geldbeutel der Bürger und Bürgerinnen erheblich belasten. Hier ein paar Beispiele, wie sich das auf den Nettolohn auswirken könnte:

  • Brutto-Gehalt 2500 Euro: Netto heute 1765 Euro, Netto 2035 laut Studie der DAK 1659 Euro
  • Brutto-Gehalt 3000 Euro: Netto heute 2051 Euro, Netto 2035 laut Studie der DAK 1924 Euro
  • Brutto-Gehalt 3500 Euro: Netto heute 2330 Euro, Netto 2035 laut Studie der DAK 2182 Euro
  • Brutto-Gehalt 4000 Euro: Netto heute 2602 Euro, Netto 2035 laut Studie der DAK 2433 Euro
  • Brutto-Gehalt 5000 Euro: Netto heute 3125 Euro, Netto 2035 laut Studie der DAK 2918 Euro
  • Brutto-Gehalt 6000 Euro: Netto heute 3673 Euro, Netto 2035 laut Studie der DAK 3333 Euro

Kritik an der Bundesregierung

In der Frankfurter Allgemeinen Zeitung legt die Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) die Schuld vor die Füße des Finanzministers. Christian Lindner (FDP) finanziere auch „Steuersenkungen für Spitzenverdienende auf dem Rücken der Beitragszahlenden“, so Anja Piel. Auch die DRV ist offensichtlich verärgert über die neuerliche Kürzung. „Die Konsolidierung des Bundeshaushalts hat zweifellos eine hohe Priorität. Sie darf jedoch nicht zum wiederholten Male zu Lasten der Beitragszahlenden und Rentenbeziehenden der gesetzlichen Rentenversicherung gehen,“ heißt es in der Mitteilung.

Es bleibt abzuwarten, wie sich die Rentenpolitik der Ampel-Koalition weiterentwickelt und welche langfristigen Auswirkungen sie auf die deutsche Gesellschaft haben wird. Klar ist jedoch, dass die Beitragszahler die Hauptlast dieser Entscheidungen tragen werden.

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