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Erbschaft erhalten: Wie hoch sind die Steuern und Freibeträge?

Aufgrund von Freibeträgen bleiben Erbschaften in der Familie oft steuerfrei. Wir erklären kurz und leicht verständlich, wie hoch Nachlässe besteuert werden.

Erbschaft: Das Wichtigste in Kürze:

  • Für Erbschaften gelten Freibeträge von bis zu 500.000 Euro – abhängig vom Verwandtschaftsgrad.
  • Die Höhe der Erbschaftssteuer reicht von 7 Prozent bis zu 50 Prozent für zweistellige Millionensummen.
  • Hausrat (Kleidung, Möbel etc.) und bewegliche Gegenstände (ein Auto, Boot etc.) sind bis zu bestimmten Freibeträgen steuerfrei.
  • Auch das Familienheim kann unter gewissen Bedingungen steuerfrei sein. Etwa müssen Kinder und Ehepartner 10 Jahre lang nach der Erbschaft in der Wohnung oder dem Haus leben.
  • Bei einem Erbe von 1 Million Euro bleiben dem Ehepartner in der Regel 925.000 Euro nach Steuern. Kinder erhalten in der Regel 910.000 Euro nach Steuern.

Lesen Sie auch gerne unseren kostenlosen Ratgeber: Gold erben und vererben.

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Wie hoch sind die Freibeträge bei Erbschaften?

Das Finanzamt teilt die Erben in Steuerklassen ein, die nichts mit den Lohnsteuerklassen zu tun haben. Die Steuerklasse bestimmt die Höhe der Steuersätze und der verschiedenen Freibeträge. Wer etwa mit dem Erblasser verheiratet ist, fällt in Steuerklasse I und muss 500.000 Euro der Erbschaft nicht versteuern. Konkret gilt:

Erbe Freibetrag Steuerklasse
(§ 15 ErbStG)
Ehepartner und Lebenspartner mit eingetragener Lebenspartnerschaft 500.000€ I
Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder, Enkel mit verstorbenen Eltern 400.000€ I
Andere Enkel und Stiefenkel 200.000€ I
Urenkel 100.000€ I
Eltern, Groß- und Urgroßeltern 100.000€ I
Geschwister,
Nichten und Neffen,
Schwieger­kinder
und -eltern,
Stief­eltern,
geschiedene Ehegatten,
Partner einer
aufgehobenen
Lebens­part­nerschaft
20.000€ II
Onkel, Tanten, Lebens­gefährten, Nach­barn, Freunde und alle anderen 20.000€ III

Manche Vermögenswerte sind bis zu einem bestimmten Freibetrag steuerfrei. Dabei handelt es sich um:

  • Hausrat im Wert von bis zu 41.000 Euro für Personen der Steuerklasse I
  • Andere bewegliche Güter im Wert von bis zu 12.000 Euro für Personen der Steuerklasse I.
  • Hausrat plus andere bewegliche Güter im Wert von insgesamt 12.000 Euro für Personen der Steuerklasse II und III.

Als Hausrat zählen unter anderem die Wohnungseinrichtung, Kleidung, Geschirr, ein Fernsehgerät und Bücher.

Als andere bewegliche Güter gelten etwa Autos, Wohnmobile, Kunstgegenstände, Sammlungen oder Boote, aber nicht Goldbarren, Münzen oder Briefmarken.

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Wie hoch ist die Erbschaftssteuer?

Wenn die Freibeträge vom Wert des Erbes abgezogen sind, kann ein Restvermögen übrig bleiben. Dieses Restvermögen fällt unter die Erbschaftssteuer. Es gelten folgende Steuersätze:

Wert des Restvermögens beträgt bis zu… Steuerklasse I Steuerklasse II (seit 2010) Steuerklasse III
75.000€ 7% 15% 30%
300.000€ 11% 20% 30%
600.000€ 15% 25% 30%
6.000.000€ 19% 30% 30%
13.000.000€ 23% 35% 50%
26.000.000€ 27% 40% 50%
Mehr als 26.000.000€ 30% 43% 50%

Weiter unten zeigen wir Ihnen an zwei Beispielen, wie viel Erbschaftssteuer in einem konkreten Fall anfällt und wie Sie die Steuer leicht selbst berechnen können.

Sonderfall Familienheim

Eine Immobilie oder Wohnung fallen normalerweise unter den allgemeinen Freibetrag. Für Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder gilt allerdings eine Sonderregel. Bekommen diese das Familienheim vererbt und wohnen anschließend für mindestens 10 Jahre darin, fällt keine Erbschaftssteuer an. Die Regelung gilt auch für Immobilien in Island, Liechtenstein, Norwegen und den EU-Ländern. Bei Erbschaften an Kinder darf die Wohnfläche aber nicht größer als 200 Quadratmeter sein.

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Beispiel 1: Barvermögen im Wert von 1 Million Euro

Nehmen wir an, Sie erben eine Million Euro an Bargeld und Kontoguthaben. Dann können auf die Erbschaft hohe Steuern anfallen, wenn Sie mit dem Erblasser nicht verwandt sind. Folgend schauen wir uns drei Fälle an:

Ehepartner/eingetragener Lebenspartner Kind/Adoptivkind/Stiefkind Freund/Bekannter
Erbe vor Steuern 1 Mio. € 1 Mio. € 1 Mio. €
Freibetrag 500.000€ 400.000€ 20.000€
Steuerpflichtiger Anteil 500.000€ 600.000€ 980.000€
Steuersatz 15% 15% 30%
ErbSt 75.000€ 90.000€ 294.000€
Erbe nach Steuern 925.000€ 910.000€ 706.000€

Ein Freund des Verstorbenen müsste also rund viermal so viel Erbschaftssteuern bezahlen als der Ehepartner.

Beispiel 2: Immobilie im Wert von 2 Millionen Euro

Nehmen wir nun an, Sie erben eine Immobilie. Nehmen wir weiter an, dass der Hausrat (Kleidung, Möbel etc.) 100.000 Euro wert ist. Außerdem befinden sich in dem Haus bewegliche Gegenstände mit einem Wert von 15.000 Euro – in unserem Beispiel handelt es sich um einen Gebrauchtwagen. Der Wert der Immobilie plus Einrichtung und Gebrauchtwagen beläuft sich auf 2 Millionen Euro. Wie viel Steuern zahlen Sie?

Ehepartner/eingetragener Lebenspartner Kind/Adoptivkind/Stiefkind Freund/Bekannter
Erbe vor Steuern 2 Mio. € 2 Mio. € 2 Mio. €
Freibetrag 500.000 € 400.000 € 20.000 €
Freibetrag für Hausrat+
bewegliche Gegenstände
41.000€+
12.000€
41.000€+
12.000€
12.000€
Steuerpflichtiger Anteil 1.447.000€ 1.547.000€ 1.968.000€
Steuersatz 19% 19% 30%
ErbSt 274.930€ 293.930€ 590.400€
Erbe nach Steuer 1.725.070€ 1.706.070 1.409.600€

Ein Ehepartner oder ein Kind kann die Freibeträge für Hausrat und bewegliche Gegenstände voll geltend machen. Das senkt den steuerpflichtigen Betrag um 53.000 Euro. Ein Freund dürfte bloß 12.000 Euro für bewegliche Gegenstände und Hausrat geltend machen.

Erbschaftssteuererklärung nicht vergessen!

Eine Erbschaft müssen Sie innerhalb von drei Monaten dem Finanzamt mitteilen. Ein spezielles Formular gibt es dafür nicht. Es reicht ein formloses Schreiben, in dem Sie den Namen des Erblassers, was Sie erben und den Verwandtschaftsgrad nennen. Danach versendet die Behörde Formulare für die Erbschaftssteuererklärung.

Überschuldetes Erbe ausschlagen

Ihnen bleiben bloß sechs Wochen, um ein überschuldetes Erbe auszuschlagen. Danach gilt das Erbe als angenommen. Beeilen Sie sich also mit der Prüfung der Erbschaft. Ein überschuldeter Nachlass kann Sie finanziell ruinieren!

Auf der Seite der Stiftung Warentest finden Sie einen Steuerrechner.

In diesem Artikel erklären wir, warum Anleger ein Erbe am besten in Sachwerte investieren sollten – und zwar zu je einem Drittel in Edelmetalle, Immobilien und Aktien.

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