Zollfreilager
Zollfreilager gibt es seit den 70er Jahren in der Schweiz und seit geraumer Zeit auch in Hongkong. Ursprünglich gedacht waren sie als Transitlager um den Handel zu erleichtern. Wurde eine Ware nicht in die Schweiz importiert, mussten weder Importzölle noch Mehrwertsteuer abgeführt werden.
Edelmetalle einlagern
Nachdem das Bankgeheimnis in der Schweiz abgeschafft wurde und nun die Steuersünder ans Heimatland ausgeliefert werden, bieten diese Lager die Möglichkeit, wenigstens Edelmetalle und andere bewegliche Anlagegüter in diesen Lagern zu deponieren.
Neben Edelmetallen lagern nicht selten Kunstwerke und unzählige Liter Wein in den unauffälligen Hochsicherheitsanlagen. Diskretion ist ein weiteres Kriterium für die steigende Nachfrage. Geworben wird aber in erster Linie mit der Anonymität und genau diese ist es nun, die den Missbrauch fördert.
Keine Steuern und Zölle
Wenn zum Beispiel Gold in diesem steuerlichen Niemandsland gekauft und ebendort gelagert wird, fallen weder Mehrwertsteuer noch Importzölle an. Solange dieses Gold das Freilager nicht verlässt, fallen auch keine Zölle für die Auslieferung an. Die Betreiber, meist Speditionsgesellschaften, müssen zwar deklarieren, was sich in ihren Lagern befinden, nicht aber, wer der Eigentümer ist. Es werden von den Zollbehörden zwar Stichproben gemacht, aber nur hinsichtlich dessen, ob sich jemand grundsätzlich leisten kann, was er aufbewahren lässt.
Gibt es wahrscheinlich nicht mehr lange
Es ist nur eine Frage der Zeit bis die schwer angeschlagenen europäischen Staaten die Schweiz zu einer Gesetzesänderung drängen, um die heimischen Budgetlöcher zu stopfen und die Anonymität weiter in den Hintergrund drängen. Fraglich bleibt dann aber, wie die hohen Steuereinnahmen aus der Finanzbranche kompensiert werden und die der Luxusgüterbranche, wenn die Konsumenten mangels eigener vermögender Kunden wegfallen.